Mittwoch, 5. Oktober 2011 - 12:23 Uhr
Es ist Krieg, und einer verliert seinen Handschuh - zum Schaden für Deutschland?
Stellen Sie sich vor: Es ist Krieg in der Welt und die wehrbereiten Deutschen gehen tatsächlich hin, die Sicherheit ihres Lands am Hindukusch zu verteidigen. Eine Horrorvision wohl für jene zu Hause bleibenden Beamten, die an ihren Schreibtischen daheim ihre Felle wegschwimmen sehen, weil sie plötzich weniger Bürger zu verwalten haben. Oder doch nicht?
Jedenfalls geschah es jetzt einem Unteroffizier der Bundeswehr, dass er auf Patrouille in einer afghanischen Bergregion dort einen seiner Lederhandschuhe verlor. Oder genauer: das ihm von der Kleiderkammer seiner Armee u.a. als Kampfausrüstungen zur Verfügung gestellte "Kleidungsstück" (so die offizielle Definition in der Ausrüstungsliste). Wenig später bekam er ein Schreiben vom Bundesamt für Wehrverwaltung mit Hauptsitz im fernen, friedlich dahin schlummernden Bonn. Durch den Verlust des Kampfhandschuhs sei dem "dem Bund ein Schaden in Höhe von 7,17 Euro entstanden", hieß es da. Der Deliquent werde aufgefordert, dieses Geld umgehend der Staatskasse zu überweisen.
Erst als der Mann Widerspruch einlegte und sich an den Wehrbeauftragten wandte, erkannte das Amt an, dass der Handschuh "in unsicherer Umgebung" verlorengegangen sei und wohl "eine Nachsuche zu gefährlich und mithin unzumutbar" gewesen wäre. Womit man in diesem Einzelfall Nachsicht üben und auf den Schadensersatz großzügig verzichten werde.
Mit Verlaub, sind wir vor einer "Obrigkeit" wie dieser denn noch zu retten? Was geht - einmal ganz abgesehen von den vielfachen Kosten, den allein der Briefwechsel im Vergleich zum damit lächerlichen Wert des verschwundenen Handschuhs verursacht hat - eigentlich im Kopf eines Beamten vor, der ein derart abartiges Ansinnen tatsächlich zu Papier und auf den Behördenweg ins Kampfgebiet brachte? Und was tun seine Vorgesetzten - DEM DEUTSCHEN VOLKE verpflichtet - , die einen solch "absurden Bürokratenstreich" (der "Spiegel" ) zumindest stillschweigend geduldet haben, vielleicht sogar noch mit einer der Gesetzeslage verpflichteten "Gewissenhaftigkeit" begründen werden?
Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft (Bert Brecht).
Dr. Dietrich Pätzold
Freitag, 9. September 2011 - 16:44 Uhr
Das Eck(i)ge muss ins Runde - E(i)gentor für Apple?
B(i)tte wundern S(i)e s(i)ch n(i)cht über d(i)e seltsamen Klammern (i)n der Überschr(i)ft und (i)n d(i)esem Text überall dort, wo e(i)n (i) vorkommt. Nachdem Apple per Musterschutzklage den we(i)teren Verkauf des Rechteck-Tablets von Samsung in Deutschland erfolgre(i)ch hat verb(i)eten lasen, steht nunmehr auch d(i)eser unschuld(i)ge Buchstabe weltwe(i)t auf der Abschussl(i)ste - oder genauer: d(i)ejen(i)gen Personen und Inst(i)tut(i)onen, die es wagen, den vom Erf(i)nder von ipod, iphone und ipad vorbehaltenen Ze(i)chen ohne Zahlung der noch festzulegenen L(i)zenzgebühr für e(i)gene Zwecke zu nutzen. Zwar haben d(i)e kal(i)fornischen Veräppler das (i) se(i)nerze(i)t beim engl(i)schen BBCi geklaut, der es b(i)s heute all se(i)nen (i)nteraktiven bzw. (i)nnovativen Sendeformaten allerd(i)ngs nicht voran-, sondern h(i)ntenanstellt.
Doch se(i) es, wie es (i)st: Wenn (i)n den nächsten Tagen d(i)e Apple-Pol(i)ze(i) - als welche s(i)ch tatsächlich M(i)tarbe(i)ter des Konzerns vor wen(i)gen Tagen be(i) der Fahndung nach e(i)nem abhanden gekommenen Prototyp des iphone5 ausgew(i)esen haben - vor Ihrer Tür stehen und Ihren Kommun(i)kationsl(i)ebl(i)ng von Samsung e(i)nsammeln sollten, werden S(i)e wohl kaum W(i)derstand le(i)sten können. Den Hehler tr(i)ffts wie den Stehler. Und der deutsche Zoll hat folger(i)chtig schon angekünd(i)gt, d(i)e nunmehr von verme(i)ntlichen Schlaume(i)ern (i)llegal (i)m Ausland georderte Apple-Konkurrenz entsprechend dem deutschen R(i)chterspruch erbarmungslos beschlagnahmen zu lassen.
Aber nicht m(i)t m(i)r und me(i)nem Geschre(i)bsel: Ich erhebe h(i)erm(i)t (i)n aller Öffentl(i)chke(i)t und m(i)t aller Verb(i)ndl(i)chkeit Anspruch auf das ersatzwe(i)se Buchstabenze(i)chen "(i)". Und erkläre es zum kostenlosen Geme(i)ngut für jedermann. Die Schr(i)ftsprache lassen wir uns n(i)cht pr(i)vat(i)s(i)eren, meine Damen und Herren Rechtsvorsteher. Da können S(i)e s(i)ch drehen und wenden und mit Ihren Paragrapen und Mustervorlagen herumfuchteln, wie S(i)e wollen - uns fällt (i)mmer noch e(i)n jur(i)st(i)sch korrekter Ausweg e(i)n.
Versprochen!
Dr. Dietrich Pätzold
Mittwoch, 7. September 2011 - 12:20 Uhr
"Vermeintliche" Täter und "nette Typen" - wenn Worte mehr als Bilder sagen
"Er ist ein netter Typ" titelte eine große deutsche Tageszeitung. Und ließ gleich im Vorspann des Berichts aus dem Gericht eine 17-jährige Mitschülerin zu Wort kommen: Sie habe den "vermeintlichen Täter" nach der Tat getroffen und der sei "nur ein bisschen betrunken" und "nie aggressiv" gewesen. Du sollst kein schlechtes Zeugnis reden wider deinen Nächsten!
Was die zur Berurteilung anstehende Tat angeht, ist diese zwar von einer Überwachungskamera gefilmt worden und hat bundesweites Entsetzen hervorgerufen: Der 18-jährige Angeklagte schlägt da auf dem Bahnsteig der Berliner U-Bahnlinie 6 einen 29-Jährigen mit einer Flasche nieder und tritt ihm viermal mit voller Kraft auf den Kopf. Wozu er sich übrigens gleich zu Prozeßbeginn selbst per Geständnis bekannt hat. Nichtsdestotrotz bleibt der Zeitungsbericht bei seinem korrekten "vermutlich". Was hunderttausende in seiner ganzen Brutalität gesehen haben, könnte ja der Richter noch ganz anders interpretieren. In dubio pro reo - im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten!
Sechs Tage später dann der nächste Bericht in derselben Zeitung, diesmal folgerichtig betitelt: "Gutachterin vermutet verminderte Schuldfähigkeit". Es wäre nicht völlig ausgeschlossen, dass die Steuerungsfähigkeit wegen des Alkoholkonsums erheblich vermindert gewesen sein könnte, habe eine Fachärztin vor dem Berliner Landgericht erklärt. Schließlich seien während der Untat mehr als 3 Promille Alkohol in seinem Blut gewesen. Was man zwar gar nicht so genau wissen könne, denn eine Blutprobe läge nicht vor, weil der Schüler sich erst einen Tag später der Polizei stellte. Aber immerhin, so die Gutachterin: Für eine Persönlichkeitsstörung zur Tatzeit fänden sie zwar keine Anhaltspunkte, aber man solle "wegen Reifeverzögerungen" das - mildere - Jugendrecht anwenden. Schließlich habe der Angeklagte nach seiner Attacke an depressiven Störungen gelitten.
Und das Opfer? Der Mann erlitt eine Gehirnerschütterung, mehrere Platzwunden und einen Nasenbeinbruch. Er leidet bis heute psychisch an den Folgen des Überfalls. Und wäre wohl nicht mehr am Leben, wenn sich - wie die Bilder der Überwachungskamera in gleicher Eindeutigigkeit wie die Brutalität der Tat zeigen - ein anderer Passant nicht dazwischen geworfen und dem wilden Getrampel Einhalt geboten hätte. Natürlich nur "vermeintlich".
Wir sollten genau auf die Worte des Richterspruchs schauen.
Dr. Dietrich Pätzold
Donnerstag, 18. August 2011 - 12:40 Uhr
Funken, aus denen Flammen schlagen
Attacke! Berlin brennt: Nein, nicht schon wieder der Reichstag, wie zu unsäglichen Zeiten. Und auch noch keine Läden und Wohnhäuser, wie gerade erst in Englands Metropole. Bisher ist es "nur" der Deutschen liebstes Kind, ihre private Auto-Flotte, die da im guten Dutzend Nacht für Nacht auf den Straßen der Stadt abgefackelt wird. Die Stadtverantwortlichen und Berlins Innensenator sind ratlos, selbst ihre hoch professionellen Profiler können sich kein vernünftiges Bild von den Tätern machen.
Allein ein Richter scheint da klüger zu sein als alle anderen. Ließ er doch unlängst einen der beim Zündeln an einem Auto Gefassten wieder laufen. Der Täter, den die Staatsanwaltschaft wegen wiederholter, politisch motivierter Sachbeschädigung von Fahrzeugen unbedingt hinter Gittern sehen wollte, bekam von ihm nur eine Bewährungsstrafe aufgebrummt. Schließlich, so der Richter, sei der Verurteilte einsichtig und würde nach seiner, des Richters, Überzeugung von nun an ablassen von dem schändlichen Tun.
Woher diese richterlichen "Erkenntnisse" nur stammen? Wo sich doch bisher erklärtermaßen niemand der mit den Brandanschlägen Befassten auch nur ein vages Bild von der oder den Personen dahinter machen kann...
Nichtsdestotrotz hielt der Richter bei der Festlegung des Strafmaßes dem Beklagten zu Gute, dass der Brandanschlag im konkreten Fall zwar in Vorbereitung war, aber nicht vollendet werden konnte - soll heißen: durch das Eingreifen der Polizeistreife nebst Festnahme des Täters noch rechtzeitig abgewendet wurde.
Rechtzeitig oder eher voreilig, Herr Richter? Schließlich, so Vizepräsident Oskar Riedmayer vom Deutschen Anwaltsverein in der "Süddeutschen Zeitung", werden nur ausgebrannte Autos von der Versicherung ersetzt. Dann gehe die Versicherung von einem Brand- und nicht von einem Vandalismusschaden aus und sowohl die Teil- als auch eine Vollkaskoversicherung würden dafür aufkommen.
Nicht aber, wenn das Auto nur beschädigt wurde! Ein solcher Schaden wäre - so der Experte laut "Süddeutscher Zeitung" - in diesem Fall zwar meist noch von der Vollkaskoversicherung abgedeckt, nicht jedoch von der Teilkaskopolice. Für eingeschlagene Scheiben und zerrissene Sitze muss der Autohalter hier selbst aufkommen. Das attackierte Fahrzeug müsse schon ausbrennen, um zumindest den Zeitwert ersetzt zu bekommen. So sei die Rechtslage.
Wenn das stimmt, dann: Hände weg von brennenden Fahrzeugen! Wer seinen Wagen vor dem Totalschaden löscht, bleibt auf den Kosten sitzen. Und wenn ein Auto daneben inzwischen Feuer fängt? Macht nichts, das ist nicht Deins! Und bei einem überschlagenden Brand sowieso nicht mitversichert, egal, ob es selbst versichert ist oder nicht.
Bleibt den Ratgebern in der "Süddeutschen Zeitung" nur noch die sicherlich gut gemeinte Verhaltensanweisung - wörtlich: "Droht ein Autobrand auf ein Haus überzugreifen oder zieht Rauch in geöffnete Fenster, sollten die Einwohner schleunigst herausgeklingelt und die Einsatzkräfte beim Notruf darauf hingewiesen werden."
Ist es schon wieder soweit?
Dr. Dietrich Pätzold
Donnerstag, 26. Mai 2011 - 11:05 Uhr
Dankeschön - einmal hin und wieder zurück
Sehr geehrter Herr Dr. Pätzold,
vielen Dank für Ihren Gewinn. Bitte halten Sie mich nicht für unhöflich, wenn ich ihn ausschlage, aber Ihre Fälle sind eine hervorragende Praxis für meine Arbeit als Friedensrichter. Aus diesem Grund erfüllen Sie mir bitte einen anderen Wunsch: Bitte machen Sie weiter so und stellen Sie Fälle vor. Es gibt *mindestens* einen interessierten Leser. In dieser Hinsicht sei angemerkt, dass ich Ihre URL meinen Kollegen weiterempfohlen habe.
Mit freundlichen Grüßen
D. Hanschke
Dank retour für die netten Worte - und Taten!
Ihr
Dr. Dietrich Pätzold
Donnerstag, 28. April 2011 - 13:36 Uhr
Nichts geht mehr - Game over!
Im Land der aufgehenden Sonne wird offenbar der Weltuntergang geprobt: Erst war es die Sintflut in Form des Riesen-Sunamis, dann folgte das Fegefeuer mit dem Mega-GAU von Fukushima und jetzt gehen mit dem Super-Datenklau bei Sony Abermillionen von Erdenbürgern gewissermaßen ihrer Seele verlustig. Bei letzteren handelt es sich in biblischer Lesart zwar nur um "sündige" Spieler - wenn nicht süchtig, dann doch dumm genug, die ganze persönliche Identität mit Adresse, Passwörtern und auch Kreditkarten-Nummern einem digitalen Monster in den gefräßigen Rachen zu werfen. Was bei der irgendwann zwangsläufigen Überfütterung am Ende unweigerlich rauskommen wird - wen eigentlich haben solche "Details" interessiert?
Der Diebstahl, sagt Sony-Sprecher Guido Alt, war ein "gezielter Angriff von außen" und von "krimimeller Dimension". Menschen-Werk also. Wie auch die unzureichende Notkühlung der Atommeiler aufs Schuldkonto der letztendlich naiven Ingenieure geht. Wenn man ehrlich ist: Wirklich vorbereitet jedenfalls war man in Japan nur aufs Erdbeben. Und das ist eine Naturgewalt - des Universums Alltagsrülpsen sozusagen.
Was aber die Fehlbarkeit der Menschen angeht, gibt doch zu denken, dass sich der japanische Mammut-Konzern erst eine Woche nach dem Eindringen der Hacker bemüßigt sah, das Malheur mit weltweit noch ungeahnten Folgen zuzugegeben. Und dann einfach den Stecker gezogen und die Dienste komplett abgeschaltet hat. Sorry, tut uns leid, das war's dann. Auf Wiedersehen in einer neuen, hoffentlichen schöneren Welt.
Zur Beruhigung für unsere heimischen Leser: Wie dpa unter Berufung auf den Internet-Rechtler Christian Solmecke meldet, muss das Unternehmen auch in Deutschland für entstandene Schäden aufkommen. Die Nutzer hätten hier, wo ganz normales deutsches Zivilrecht gelte, ihre Daten in die Obhut des Unternehmens gegeben, und das sei nun Mal nicht sorgsam genug damit umgegangen. Die Konsequenz daraus: Sony, das sich mit seiner Playstation-Plattform ausdrücklich auch an deutsche Nutzer wendet, muss sich hierzulande den Haftungsfragen entsprechen dem bürgerlichen Gesetzbuch stellen.
Es sei denn, das alles war gar kein Probe-Alarm und der wirkliche Weltuntergang findet vorher doch noch statt.
Dr. Dietrich Pätzold
Mittwoch, 30. März 2011 - 12:39 Uhr
Absurdistan - das Land der "kulanten" Abzocker
Es klingt wie eine Reportage aus der "Anstalt": Einer Rentnerin wird ein teurer Telefon-Vertrag untergeschoben. Vorgeblicher Zweck des Vertrags: Die Frau künftighin vor nervenden Werbanrufen per Telefon zu schützen. Wobei sich der Schutzgelderpresser markanterweise selbst des Telefons bedient. Ganz legal und unter dem offiziellen Firmennamen "Schutzfuchs".
Zwar lag die betagte Dame zum angeblichen Zeitpunkt des telefonischen Vertragsabschlusses in der Intensivstation eines Krankenhauses und kann mit niemandem telefoniert haben. Trotzdem soll sie 69,96 Euro an das Abzocker-Unternehmen bezahlen. Schließlich, so die "Füchse" unter Berufung auf geltendes Recht, sei ja keine Stornierung des Vertrages erfolgt. Erst als sich "Bild" in den obstrusen Fall einschaltete, war man plötzlich bereit, "aus Kulanz" die Forderung zurückzunehmen.
Szenenwechsel: Die GEZ lässt einen jungen Soldaten abmahnen, der seine Fernsehgebühr nicht gezahlt haben soll - knapp 18 Euro im Monat. Der Mann hat zwar zur Zeit ganz anderes im Kopf, den er als Staatsbürger in Uniform und Kämpfer für unsere Demokratie an der afghanischen Front buchstäblich hinhält und jede Minute seines Lebens riskiert. Die mehr als 5.000 deutschen Soldaten dort, so will es tatsächlich das Gesetz, müssen während ihres Einsatzes GEZ-Gebühren bezahlen - rund 700.000 Euro pro Jahr.
Was den öffentlich-rechtlichen Geldschefflern allerdings noch nicht zu reichen scheint, das TV-Programm der ARD weiter an den Hindekusch übertragen zu lassen. Rund eine Million Euro pro Jahr koste der Spaß, und da höre dann doch der Spaß auf. Am 1. April, kein Scherz, sei endgültig Schluss! Wohlgemerkt: nicht mit dem Einkassieren der Gebühren, sondern der Übertragung der Sendungen. Aus "Kulanz" soll es dann noch ein "abgespecktes" Nachrichtenprogramm geben - ohne Unterhaltungs- und Sportprogramm natürlich.
Da kassiert allein ein einziger Moderator oder eine Lotto-Zahlen-Vorleserin schon einen Betrag in Höhe der gesamten Jahreseinnahmen aus der Afghanistan-Kämpfer-Abzocke.
Tröstend bleibt die Lebensweisheit: Auch der Krug der Weinseligen wird nur so lange zu Wasser gehen können, bis er bricht.
Dr. Dietrich Pätzold
Mittwoch, 23. März 2011 - 12:22 Uhr
Mit Schiller gegen Google - Richter stoppen umtrittenen Bücherdeal
"Was nicht verboten ist, ist erlaubt", verkündet kein Geringerer als Friedrich Schiller in seinem "Wallenstein" vor mehr als 200 Jahren. Er warnte allerdings auch am gleichen Orte: "Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben". Wie recht der "Glocke"-Dichter mit seinem Sturmgeläut nicht nur damals hatte, musste jetzt auch die Internet-Suchmaschine "Google" erfahren: Ein US-Richter kippte den erst kürzlich erstrittenen und von dem mächtigen Datenriesen gefeierten Vergleich mit amerikanischen Autoren und Verlegern.
In dem außergerichtlichen Deal hatte Google im Gegenzug für die Zahlung von 125 Millionen Dollar im Jahre 2008 die Erlaubnis bekommen, künftighin alle in den USA angemeldeten Bücher einzuscannen und online stellen zu dürfen - ohne lästige Rückfrage beim Rechteinhaber. Nach dem Wallensteinschen Motto sollten von nun ab alle Rechteinhaber, die gegen eine unbesehene Verbreitung ihrer Werke durch Google sind, dem ausdrücklich und von sich aus widersprechen müssen. Unter Urheberrecht-Experten nennt man das "opt-out". Im Gegensatz zum bisher üblichen "opt-in", bei dem jeder Autor oder Verlag immer wieder jeweils einzeln zugestimmt haben musste, bevor ein Werk digital kopiert und ins Netz gestellt werden durfte.
Diese amerikanische "Alles raus und mal sehen was kommt"-Mentalität hatte neben mehreren deutschen Autoren und Verlagen übrigens selbst die sonst eher zögerliche Bundeskanzlerein Angela Merkel persönlich dagegen auf den Plan gerufen. Nun also ein zwar später Meinungssieg, der ihr und allen Anhängern des "zivilisierten" Urheberrechts aber vergönnt sei. Zumal das monströse "Google Books"-Projekt daran nicht scheitern dürfte, da es sich ja auch weiterhin der Werke ungefragt und sogar völlig kostenlos bedienen kann, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist und die damit für jedermann frei verwendbar sind. Schillers Gesammelte Werke inklusive.
Dr. Dietrich Pätzold
Freitag, 4. März 2011 - 12:09 Uhr
Abgezapft - Benzinpanscher, und keiner ist's gewesen
Panscher von Wein oder Bier etwa hatten es in Deutschland schon immer schwer. Man denke nur an das bayerische Reinheitsgebot von 1516, demzufolge echter Gerstensaft landesweit nur Hopfen, Malz und Wasser enthalten durfte - bei Androhung deftiger Strafe im Falle eines Verstoßes dagegen. Deutschlands Dichter und Denker sind bis heute schockiert vom Schicksal "ihres" großen Beethoven, der - in Österreich freilich - zuviel vom mit Blei gezuckerten saueren Wein trank und daran augenscheinlich elendig zugrunde ging.
Welcher wohl eher bierseelige Tölpel, bar jeder deutschen Leitkultur, konnte da auf den Einfall kommen, dem inzwischen zur Autofahrernation mutierten Volk für ihr liebstes Kind ein Zwangsgebräu aus "archaischem" und "nachgewachsenem" Benzin verordnen zu wollen - Super-Benzin mit zehn Prozent Ethanol? Die Mineralölwirtschaft klagt, sie sei von der EU und der Regierung zum Verkauf des "unreinen" E10 verdonnert worden - bei (siehe oben!) Androhung deftiger Strafe im Falle eines Verstoßes dagegen.
Die Folge kennen wir: Kaum ein Autofahrer will das Pansch-Benzin haben. Die ihre Pappenheimer in den Konzern- und Regierungsspitzen kennenden Leute fürchten nämlich um ihre Motoren. Zumal das neue E10 zugegebenermaßen längst nicht so leistungsstark ist wie etwa SuperPlus mit einer Beimischung von nur fünf Prozent Ethanol. Womit, nebenbei bemerkt, also mehr Treibstoff pro Fahrt verbraucht und die Umwelt nicht weniger, sondern stärker belastet wird. Also eine Art Volks-Verarsche.
Was übrigens von dem derzeitigen juristischen Possenspiel an den Tankstellen noch übetroffen wird. Da weigert man sich nämlich, jene 7 Prozent in Deutschland offiziell registrierten Fahrzeuge zu benennen, für die ein Schluck aus der neuen Pulle mit Sicherheit der letzte sein dürfte. Aus Haftungsgründen, wie es dazu stereotyp heißt. Ins gleiche Horn bläst auch die Regierung. Und beide verweisen auf die Hersteller. Die lassen zwar diverse - und natürlich unverbindliche - Listen auf mehr oder weniger seriöse Internet-Portale stellen. Immer schön mit dem Zusatz "Bei Einhaltung der Wartungsvorschriften". Was im Klartext bedeutet: Wer irgendeinmal seinen nach dem Auffüllen mit E10 in die Luft geflogenen Wagen in irgendeiner Werkstatt hatte, wird die Zeche selbst bezahlen müssen.
Na dann, Deutschland: Gute Fahrt!
Dr. Dietrich Pätzold
Montag, 24. Januar 2011 - 12:26 Uhr
Zwangsaustausch des Farb-TVs gegen Schwarz-Weiß-Gerät - schon GEZahlt?
Nicht kleckern, sondern klotzen: Gleich 230 Zeugen aus Baden-Württemberg hat das Amtsgericht Cottbus "von Amts wegen" ins Brandenburgische bestellt. Nicht, um den reichen Wessis einmal vor Ort zu demonstrieren, woran es bei den armen Ossis nach 20 Jahren deutsche Einheit immer noch mangelt. Nein, ganz im Gegenteil: Mit rund 300 Euro pro anreisender Person schlägt dieser "Gerichtstourismus", wie die örtliche "Märkische Allgemeine" titelte, zu Buche - summa summarum mindestens 70.000 Euro. Zu zahlen aus dem Staatssäckel und damit vom deutschen Steuerzahler. Wir haben es ja!
Zumal der Prozess in der Lausitz-Metropole erklecklichen Gewinn verspricht: Ganze 350 Euro soll nämlich ein 17-jähriger Cottbuser mit falschen Mahnbriefen der Gebühreneinzugszentrale GEZ ergattert haben - wohlgemerkt: insgesamt. In den amtlich anmutenden Schreiben drohte er den schwäbischen Adressaten, ihnen auf dem Wege einer "Austauschpfändung" den Farbfernseher entziehen und gegen ein Schwarz-Weiß-Gerät eintauschen zu lassen, wenn sie wegen angeblicher Melde-Versäumnisse nicht umgehend ca. 50 bis 100 Euro Gebühren auf ein angegebenes Konto nachzahlen würden.
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt? Es müßte schon kein rechter Schwab sein, wenn ihm dabei nicht krumme Gedanken in den Kopf kommen würden! Jedenfalls wurden die meisten Empfänger des skurillen Briefes stutzig, und allein drei Gutgläubige (oder vielleicht einfach nur Spaß-Versteher) überwiesen das geforderte Geld. Die anderen brachten das ulkige Droh-Papier zur Polizei und erstatteten Anzeige gegen den offensichtlichen Betrüger.
Wo diese schwäbische Einsichtsfähigkeit ihre Wurzeln hat, das will wohl nun das Amtsgericht in der Mark Brandenburg herausfinden. Mittels Massenvorladung aller Zeugen aus dem 700 Kilometer entfernten Ländl der Supersparsamen. Wobei, so ist das nun mal bei einer solchen Zeugenvorladung, sich niemand der Aussage vor Gericht entziehen kann. Es sei denn, er wäre schwerkrank oder gebrechlich - dann würden die märkischen Richter sich auf den umgekehrten Weg machen. Ob das wohl der geheime Sinn des "Affentheaters" ("Märkische Volksstimme" ) ist? Für An- und Abreise, Übernachtungskosten plus Verdienstausfall kommt natürlich der Staat auf - Details siehe oben.
Man hätte man von dieser Orgie der Rechtsstaatlichkeit zwar auch ablassen und den Gerichtsstand einfach nach Baden-Würtemberg verlegen können. Doch dazu müsste der Betrüger zur Tatzeit volljährige gewesen sein. Als Jugendlicher aber darf die Verhandlung nur an seinem Wohnort stattfinden.
Hätte der Angeklagte die Tat gestanden, könnnte man übrigens ebenso auf die Massenvorladung verzichten. Aber warum sollte er? Keiner der redlichen Schwaben wird vor Gericht mehr auszusagen haben als immer wieder den gleichen Satz: Ja, den Brief habe er erhalten - von wem er aber stamme und wer dafür verantwortlich sei, wisse er natürlich nicht. Das zu verschleiern, darin bestand ja gerade der T(r)ick des Betrügers. Es braucht nicht erst die Gerichtsverhandlung im beschaulichen Cottbus, um das zu begreifen.
Dr. Dietrich Pätzold
