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Freitag, 13. August 2010 - 10:37 Uhr
Internet-Dienst zur Einbruch-Vorbereitung - Langfinger, aufgepasst!

Unglaublich: Das Internet-Portal www.easy-coup.com bietet jetzt in der Beta-Version einen Dienst für Einbrecher und später auch Langfinger an. Unter Einbeziehung des umstrittenen google-StreetView bekommen die Nutzer des neuen Web-Angebots nicht nur die Ansicht einer Immobilie zu sehen, sondern auch weitere Daten eingeblendet: Auf wen etwa das ausgewählte Gebäude im Grundbuch eingetragen ist, wer und zu welchem Betrag es versichert hat, eine Auflistung der Bewohner einschließlich ihres Einkommens und geschätzten Vermögens usw. usf. Dafür greifen die Betreiber des Portals nach eigener Aussage in Echtzeit-Suche auf diverse öffentliche und nichtöffentliche Datenbanken weltweit zu. Die Handlangerei lassen sie sich einiges kosten, weshalb das Portal auch nur nach Zahlung eines 4-stelligen Monatsbeitrages zu erreichen ist.

Eine nur gegen einen Aufschlag freizuschaltende Besonderheit ist übrigens die Funktion "open". Das dahinter liegende Programm analysiert und erkennt automatisch die wichtigsten Schwachstellen eines Hauses wie offenstehende Fenster und nur angelehnte Türen und kennzeichnet diese in der Darstellung optisch. Gleichzeitig wird das vermutliche Risiko des Einsatzes einer üblichen Alarmanlage an der jeweiligen Stelle per Prozent-Zahl eingeblendet. Sollte eine Immobilie das ernsthafte Interesse eines Besuchers geweckt haben, kann er es sich per Tastdruck für einige Zeit vormerken lassen; andere Interessenten wissen dann Bescheid und müssen sich nicht einander in die Quere kommen. Allerdings bedarf es hierfür einer besonderen Sicherheits-Autorisierung, um auszuschließen, daß auch Polizei- oder Wachkräfte auf diese Informationen zugreifen können.

Für das Frühjahr nächsten Jahres ist noch eine neue Personenerkennungs-Funktion geplant. In Echtzeit bekommen die Portalbenutzer dann auf der Webcam-Ansicht besonders belebter Plätze auch die Daten automatisch identifizierter Personen eingespielt: ihr Name, ihr Beruf, ihr Einkommen, ihre Wohn- und Arbeitsadresse. Hinzu kommen, bei Wunsch unter mobile.easy-coup.com direkt auf dem Handy einzusehen, alle Besonderheiten der gerade angezogenen Kleidungsstücke, exklusiv aus den Katalogen der Hersteller und Verkäufer eingespielt: wo sich also offene Taschen befinden, Reißverschlüsse, wie fest der Stoff ist usw. - alles das, was der professionelle Taschendieb für einen zielgerichteten Zugriff braucht.

Toll, nicht wahr?

Aber Spaß beiseite: Das Portal, wie die Profis unter Ihnen wohl schon längst festgestellt haben, existiert natürlich nicht. Alles oben sind nur die Ergüsse einer ausschweifenden Fantasie nach einem Gläschen Rotwein an einem Freitag, dem 13. Was aber, wenn auch die Entwickler von google und Co. Genuss am Rotwein finden und die Fantasie in ihrem Alltagsgeschäft Realität werden lassen?

Dr. Dietrich Pätzold

Montag, 2. August 2010 - 13:31 Uhr
Telefonterror - Was tun!

Die Zahl betrügerischer Telefonanrufe nimmt drastisch zu, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Da werden vermeintliche Gewinne offeriert, die man dann unter einer teuren Bezahl-Nummer abberufen könne. Wobei nebenbei gleich noch verschiedenste persönliche Daten vom Geburtstag bis zur Kontonummer abgefragt werden, mit denen der Anrufer zusätzlich ein lukratives Geschäft als Adresshändler betreibt. Oder es melden sich Meinungsforschungsinstitute, die keine sind und das sich hinziehende Gespräch später als Beweis für einen angeblich abgschlossenen Abo-Vertrag präsentieren.

Was tun, wenn die von Automaten mitunter im 5-Minuten-Takt generierten Anrufe den ganzen Tag über nerven? Zur Trillerpfeife greifen, wie manche Ratgeberseiten empfehlen? Das dürfte bei der Dauer-Attacke wenig nützen, denn Computer haben kein Trommelfell. Zumal clevere Telefonbetrüger noch auf den Einfall kommen könnten, den Pfeifer wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf Schmerzensgeld zu verklagen. Rein Juristisch dürften sie dabei nicht einmal so schlechte Karten haben. Denn zu kären würde dann sein, ob diese schmerzhafte Art der Gegenwehr noch angemessen war - schließlich bewegt sich, könnte man sich das Plädoyer eines Täter-Anwalts vorstellen, die Dauer-Klingelei in angenehmeren Tönen, deren Klang und Lautstärke ein- oder gar abzustellen die Opfer ja in eigener Hand hatten.

Also dann lieber das aufgezwungene Gespräch führen und dem Anrufer am anderen Ende der Leitung selbst eine Falle stellen, indem man dessen Nummer notiert und vielleicht sogar einige Firmenangaben herauskitzelt? Dieser Vorschlag, von der Bundenetzagentur favorisiert, dürfte meist auch daneben gehen. Denn: Das sind keine Dummschwätzer, die einen da anrufen, sondern speziell in ihrem kriminellen Tun geschulte Profis. Wer am Ende auf der Matte liegen bleibt, ist da in der Regel vorprogrammiert.

Zumal das ganze sowieso wenig Sinn macht: Von den Hunderttausenden in diesem Jahr bei ihr eingegangenen Anzeigen (schon jetzt vielmehr als im ganzen Jahr zuvor) ist die Telefon-Behörde nach eigener Auskunft einigen wenigen nachgegangen. So ist denn auch die Verärgerung der Bundesjustizministerum Sabine Leutheusser-Schnarrenberg zu verstehen, die dieser Tage erklärte: "Ich fordere von den Landesjustizministern eine schnellsmögliche Bestandsaufnahme über Anzahl und Ursache eingestellter Verfahren wegen Telefonbetrug."

Bravo, die große Frau Ministerin fordert ihre zuständigen Landeskollegen zum staatlichen Handeln auf! Warum aber erst jetzt? Und: wie lange wird die Wirkung der Strafpredigt anhalten?

Und was aber, verdammt noch mal, soll der tagtäglich tracktierte "kleine Mann" inzwischen tun? Einfach nicht rangehen, wenn keine Nummer auf dem Display des Telefons angezeigt ist? Oder sofort wieder auflegen, wenn die Telefon-Terroristen wieder zur Atacke ansetzen? Ja, denn das zumindest raten die meisten Verbraucherschützer von Anfang an. Und die verstehen eigentlich was von ihrem Metier.

Dr. Dietrich Pätzold


Mittwoch, 21. Juli 2010 - 12:06 Uhr
Kein Hitzefrei - Attest hilft immer, Klimaanlage kann schaden

Die Meteorologen sagen für Ende Juli/Anfang August den Beginn einer neuen, länger anhaltenden Hitzeperiode voraus. Kommt's noch dicker? Deutschlands Arbeitswelt jedenfalls stöhnt unter den Temperaturen. Und schimpft auf den Gesetzgeber. Zu Recht: Das befreiende Wort "Hitzefrei" kommt in der gesamten bundesdeutschen Rechtsprechung nämlich nicht vor, bestätigt ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Zu unterschiedlich seien der individuelle Leidensdruck und die konkreten Arbeitsverhältnisse - da dürfe der Arbeitnehmer bei einer Raumtemperatur von über 26 Grad Celsius, die landläufig noch als "angemessen" gilt, nicht einfach hinschmeißen.

Allerdings verpflichtet der Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches alle Arbeitgeber, die von ihnen angebotenen Arbeitsplätze so einzurichten, dass für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer keine Gefahr besteht. Und da wird`s kompliziert. Erkältet sich der Büroangestellte an der laufenden Klimaanlage, kann das schnell ein Arbeitsunfall sein. Und Mitarbeiter mit Kreislauf- und Herzproblemen sind nach landläufiger medizinischen Erfahrungen bei Temperaturen von über 29 Grad nicht mehr arbeitsfähig - was ihnen jeder Arzt per Attest bestätigen wird.

Apropos Arbeitsfähigkeit: Die Arbeitsmediziner, schrieb kürzlich der Haufe-Report, gingen von einer günstigen Raumtemperatur von 22 Grad aus. Mit jedem Grad höher sinkt nach ihren Studien die Arbeitsleistung um jeweils fünf Prozent. Das macht bei einer im Hitze-ICE vom vorigen Wochenende gemessenen Innentemperatur von 70 Grad einen Restwert der Leistungsfähigkeit von 8,5 Prozent (100 x 0,95 hoch 48). Kein Wunder, dass vom Zugpersonal am Ende des Desasters nicht mehr viel zu sehen gewesen sein soll und die kollabierenden Schüler auf die Hilfe ihrer mitfahrenden Klassenkameraden angewiesen waren.

Jeder schwitzt für sich allein.


Dr. Dietrich Pätzold



Dienstag, 20. Juli 2010 - 11:50 Uhr
Die R-Taste auf dem Handy der Kanzlerin - eine Gefahr, die keine ist

Zu Zeiten des Kalten Krieges trottete hinter den Herrschern der Welt, ob nun diesseits oder jenseits des Eisernen Vorhangs, immer ein scheinbar unscheinbarer Kofferträger hinterher. Das Gepäckstück, ohne das weder "Mister President" noch "Genosse Generalsekretär" auf Reisen gehen durfte, hatte es - so die Legende - in sich: Hier befand sich die mobile Funkelektronik, mit deren Hilfe die Startcomputer für den weltweiten Atomschlag freigeschaltete werden konnten.

Der "Atomkoffer" galt als derart wichtiges Statussymbol und Maßstab der Machfülle, dass Gorbatschow-Nachfolger Jelzin bei der Amtsübergabe das ihm geschrumpft scheinende Stück wutentbrannt mit dem Fuß traktiert haben soll, weil die russischen Sicherheitsbeamten - dem Geist der Zeit folgend und die Stunde des Inhaberwechsels nutzend - das veraltete, größere Exemplar gegen einen moderneren, aber kleineren Koffer ausgetauscht hatten. Eine Attacke, die für die Sicherheit der Welt übrigens ohne jegliche Bedrohung war: Selbst wenn die gesamte Elektronik bei Jelzins Ausfall zu Bruch gegangen wäre - es handelte sich bei dem "Atomkoffer", wie später der Kofferträger des KGB in seinen Memoiren genüßlich beschrieb, damals sowieso nur um eine Attrappe.

Insofern sollten wir jüngsten Ängsten des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ähnlich unaufgeregt ins Auge sehen. Dessen Chef Klaus Jansen meinte jetzt allen Ernstes im "Spiegel": "Attacken auf die digitale Infrastruktur des Landes können sich ähnlich verheerend auswirken wie atomare Angriffe." Deshalb bedürfe es eines "Reset-Knopfs für das Internet", mit dem das Kanzleramt Deutschland im Ernstfall sofort vom Netz nehmen könne. Der Chaos Computer Club (CCC) wies diesen Vorschlag sogleich als "lächerliche Schnapsidee" zurück. Damit würden sowohl die Bürger vom Informationsfluss abgeschnitten als auch die Wirtschaft generell ausgeschaltet.

Gemach, gemach. Gemeint ist womöglich nur die kleine rote Ausschalt-Taste rechts unten auf den meisten Handys. Ein Druck darauf, mindestestens 5 Sekunden lang, wird man wohl Frau Merkel für den Größten Anzunehmenden Daten-Notfall instruieren, und schon ist die Gefahr für Deutschland und die Welt gebannt. "R" nicht wie "Reset", sondern einfach für "Ruhe bewahren". Wie weiland bei dem A-Koffer, wo das "A" ja gar nicht für den Atomschlag, sondern für Attrappe stand.


Dr. Dietrich Pätzold


Freitag, 2. Juli 2010 - 11:44 Uhr
Kein Anschluss unter dieser Nummer - Sammelklagen gegen Apple

Kein Rauch ohne Feuer. Als Apple-Chef Steve Jobs bei der öffentlichen Präsentation der neuesten Entwicklung seines Hauses unlängst Probleme hatte, mit dem guten Stück überhaupt ins Internet zu gelangen, fraß sich der Schwelbrand offenbar schon durchs Moor. Was aber selbst den sonst so kritischen Pressevertretern wohl nicht in den Sinn kam, weshalb sie brav den Anweisungen des aufgescheuchten Saalschutzes folgten und ihre eigenen Handys und Laptops abschalteten. Um Platz zu schaffen auf der arg überfüllten Datenautobahn für Apples Web-Wunder.

Derweil ging auch auf den Landstraßen und Waldwegen rundumher schon bald gar nichts mehr. Immer mehr Benutzer des iPhones 4 beschwerten sich über Störungen beim Empfang und abrupten Verbindungsabbrüchen. Worauf Steve Jobs auf eigene Weise reagierte: Nicht das iPhone habe Empfangsprobleme, sondern seine Benutzer, die damit nicht richtig umzugehen wüssten und mit ihren Fingern die Antenne in der Umrandung des ansonsten strahlenundurchlässigen Gehäuses verdecken würden. Komisch nur, dass der Apple-Chef bei einem Treffen mit Russlands Präsidenten Medwedjew das dem Staatsmann stolz vorgeführte Gerät genau so hält, wie man es laut dieser Instruktion eben nicht halten soll.

Nun haben laut www.netzwelt.de einige Besitzer des neuen iPhones in den US-Bundesstaaten Kalifornien und Maryland Sammelklage gegen Apple und den Netzbetreiber AT&T eingereicht. Der Knackpunkt ihrer Klageschrift: Die Unternehmen hätten die Design- und Fabrikationsfehler bereits vor der Markteinführung des Produkts gekannt - und das Gerät trotzdem den arglosen Käufern untergeschoben. Als Reaktion darauf biete der High-Tech-Konzern zwar an, die Probleme mit einer profanen Plastik-Hülle aus eigener Produktion zu vermeiden. Die gäbe es aber, so die ausdrückliche Weisung an das Service-Personal, nur gegen einen Aufpreis. Geiz ist geil, nicht wahr?

Dr. Dietrich Pätzold


Freitag, 25. Juni 2010 - 11:16 Uhr
Nicht meckern, sondern klagen - Recht statt Gesetz?

Regieren mit dem Richtschwert? Wie ein Damoklesschwert schweben richterliche Entscheidungen zunehmend über den Handlungen und Unterlassungen der Politiker.

Da rauft sich die Regierungskoalition in schlaflosen Nächten zusammen und legt als Morgengabe Land und Volk ihr Sparpaket vor, von der Kanzlerin selbst als "historisch" bezeichnet. Und was geschieht: Die sowieso nur marginal betroffene Nuklear-Industrie kündigt an, gegen die darin vorgesehene Brennstäbe-Sonderabgabe vor Gericht ziehen zu wollen. Wohlgemerkt: Nicht das Parlament und die Abgeordneten sollen es richten, sondern die Anwälte.

Sind es doch auch deren mächtige Wirtschafts-Kanzleien, die immer häufiger zum Schreiben der Gesetze und Verordnungen in die Ministerien bestellt werden: eine Arbeit zu tun, die eigentlich Aufgabe der Regierungsbeamten selbst wäre. So erspart man sich gleich prohylaktisch die spätere teure Klagerei.

Was mitnichten ein nur deutsches Problem ist: Da hatte nach der verheerenden Ölkatastrope im Golf von Mexiko der mächtigste Mann des mächtigsten Staates der Welt ein Verbot neuer Tiefenbohrungen verhängt - wenn auch nur befristet auf ein halbes Jahr, bis klar wäre, wen man denn da "in den Arsch treten" muss (Originalton Obama). Und was passiert? Die Ölbranche mit all ihren Zulieferern und Dienstleistern zieht gegen die staatlich verhängte Zwangspause vor Gericht. Sie würden massive wirtschaftliche Einbußen befürchten. Und zwar zu Unrecht. Die Regierung habe ja, solange die nächste Katastrophe nicht eingetreten wäre, gar keine juristisch haltbaren Beweise dafür, dass die neuen Bohrungen eine Bedrohung für den Golf darstellen.

Die schlechte Nachricht: US-Bundesrichter Martin Feldmann hat dieser Tage in New Orleans das Verbot neuer Tiefseebohrungen tatsächlich wieder gekippt, gab dem Antrag mehrerer Ölförderer auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Bohrstopp statt. Die gute Nachtricht: Das Weiße Haus will umgehend Widerspruch bei einem Bundesberufungsgericht einlegen. Ob deren Richter es richten werden?

Dr. Dietrich Pätzold


Mittwoch, 23. Juni 2010 - 11:27 Uhr
Wulff for President - Wechsel im Galopp

Ein Pferd wechselt man bekanntlich nicht im laufenden Galopp. Wenn's aber nicht anders geht? Wenn zu Beginn des Rennens noch gar nicht klar war, dass auf offener Strecke der Sattel auf dem noch stattlicheren Renner frei werden würde? Den Sprung dann einfach wagen - egal, wie's ausgeht?

Was das alles mit dem Präsidentschaftskandidaten der Regierungskoalition in unserer Überschrift zu tun hat? Nun, erstens sollte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff am Samstag zu seinem 51. Geburtstag von der Stadt Celle, bundesweit als Standort deutscher Pferdezucht bekannt, in der Tat ein Pferd geschenkt bekommen. Das sei ihm aber nicht angemessen gewesen. Woraufhin die Veranstalter des jährlichen "Tages der Niedersachsen" ihrem Schirmherren gleich ein ganzes Volk vermachten - nämlich ein vom in der Stadt ebenfalls ansässigen Imkerinstitut stammendes Bienenvolk.

Und zweitens, und da kommen wir zur Sache, zeichnen sich für den Bundespräsidenten in spe tatsächlich ernsthafte Probleme ab, den Sattel zu wechseln: Laut Verfassung darf ein deutscher Bundespräsident nämlich "weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören". Da es gerade kein amtierendes Staatsoberhaupt gibt, wäre der Ministerpräsident Niedersachsens unmittelbar mit der Annahme der Wahl neuer Präsident. Nun könnte Wulff ja, um der verbotenen Ämter-Kollision aus dem Wege zu gehen, schon dieser Tage seinen Landesvorsitz niederlegen. Das aber will er nicht - um, wie er sagt, dem Eindruck zu entgehen, er nähme das zu erwartende Wahlergebnis der Bundesversammlung respektlos und arrogant vorweg.

So mussten dann die Juristen der Bundestagsverwaltung und der niedesächsischen Staatskanzlei her. Sie haben - so die "Frankfurter Rundschau" - tatsächlich einen Weg für Wulff ausgemacht, auf dem er "quasi nahtlos" von einem Amt ins andere wechseln kann, ohne den Reiter oder die Pferde zu beschädigen. Das minutiöse Szenario: Wulff, der ja selbst der Bundesversammlung angehört, zieht sich nach jedem Wahlgang in einen der Räume des Reichstagsgebäudes für die Kandidaten zurück. Dort wartet er auf das übliche informelle Ergebnis kurz vor der offiziellen Bekanntgabe durch den Bundestagspräsidenten. Hat Wulff es in dem konkreten Wahlgang geschafft, überreicht er in den wenigen Minuten bis zur obligatorischen Frage vor den versammelten Wahlmänner und -frauen, ob er die Wahl annehmen werden, seinem bereitstehenden Parteifreund Hermann Dinkla das vorbereitete Rücktrittschreiben als Ministerpräsident und Mitglied der niedersächsischen Landesregierung. Allerdings - so Autor Holger Schmale in dem Zeitungsbericht - hält die niedersächsische Landesverfassung noch einen Fallstrick bereit: "Die Mitglieder der Landesregierung sind im Falle ihres Rücktritts verpflichtet, die Geschäfte bis zu deren Übernahme durch einen Nachfolger weiterzuführen."

Bekommen wir also einen Bundespräsidenten, der auch geschäftsführender Ministerpräsident im Bundesland der Pferde- und Bienenzüchter ist?

Dr. Dietrich Pätzold


Dienstag, 22. Juni 2010 - 11:19 Uhr
Zivilcourage - mehr als nur ein Dankeschön

Es ist der 6. März dieses Jahres, im Grand Hyatt am Potsdamer Platz inmitten von Deutschlands Hautpstadt läuft Europas größtes Pokerturnier. Kurz nach 14 Uhr stürmen vermummte Männer in die hochkarätig besuchte Spielstätte. Hin zum just offen stehenden Safe hinter der Anmeldung, wo eine Dreiviertel Million Euro gebündelt für den Abtransport bereitliegt.

Der ganze Coup dauert nur wenige Minuten. 690.000 Euro haben die Täter zunächst erbeutet, doch 450.000 davon kommen ihnen gleich wieder abhanden. Denn Frederik K., der sich in der Ausbildung zum Hotelkaufmann befindet und Zeuge des Überfalls wird, mischt sich "blauäugig" ein, wie er laut "Berliner Zeitung" jetzt während des Prozesses vor Gericht selbst eingesteht: er schnappt sich die mit den Geldscheinen vollgestopfte Laptop-Tasche, die einer der Räuber im Handgemenge mit dem Wachmann Roman H. fallen lässt. Zwar kann der Dieb, der seine Pistole noch hat, entkommen - doch ohne den Großteil der Beute.

Die Veranstalter des Turniers danken's dem 19-jährigen Frederik mit einer geschenkten Reise nach Las Vegas. Der Wachmann muss sich mit einem "mündlichen Dankeschön" begnügen, wie er vor Gericht erklärt. "Das ist aber großzügig", meint mit einem unüberhörbarem Anflug von Ironie der Richter. Na ja, einen Unterschied macht das schon: Der Wachmann hat, mutig und wohl auch professionell, nur seinen Job getan. Der Azubi dagegen, vielleicht etwas naiv, weit mehr riskiert als er ihm aufgetragen war. "Zivilcourage" klingt, zugegeben, verstaubter als das Wort tatsächlich ist.

Dr. Dietrich Pätzold


Mittwoch, 16. Juni 2010 - 11:10 Uhr
"Betreuter" Anschlag auf den Luftverkehr - Polizei sieht "keine Haftgründe"

Es geschah zwei Stunden vor Mitternacht, nicht in einem TV-Krimi auf dem staatlich bezahlten Bildschirm einer betreuten Jugendwohnung in Horn bei Hamburg, sondern in der realen bundesrepublikanischen Welt auf dem Balkon im dritten Stock der Sozialeinrichtung: zwei Bewohner richten einen Laserpointer auf ein Flugzeug am Himmel, das sich in der letzten und schwierigsten Phase des Landeanflugs auf den benachbarten Flughafen Fuhlsbüttel befindet.

Die Crew, von der Wucht des Strahls aufs Ärgste geblendet, kann die Passagiermaschine mit den ahnungslosen Fluggästen nur dank ihrer Professionalität sicher auf die Erde bringen. Die Hamburger Flugsicherung löst einen Großalarm aus, der gesamte anfliegende Flugverkehr der Hansestadt wird umgeleitet, ein Polizeihubschrauber steigt auf - und kann den Lichtstrahl tatsächlich ausmachen und filmen. Beim Anflug auf das solcher Weise geortete Ziel werden der Polizei-Pilot und sein Bordtechniker zunächst auch ins Visier genommen und geblendet.

Erst als die Täter merken, wer und was da auf sie zukommt, verstecken sie sich hinter der Balkonbrüstung und robben bäuchlings in die Sozialwohnung zurück. Doch die Hubschraubenbesatzung kann sie deutlich mit ihrer Wärmebildkamera erkennen und dirigiert über Funk eine ganze Amada von Peterwagenbesatzungen zu dem Haus.

Die zwei Täter, einer 19 der andere 17 Jahre alt, werden gestellt. Der Ältere ist bereits wegen zahlreicher Straftaten bekannt. Gegen ihn wurde wegen Körperverletzung ermittelt, er ist vor allem wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug und Hausfriedensbruchs aufgefallen. Der Jüngere auch, aber in weitaus geringerem Umfang. In ihrer Vernehmung verweigern sie die Aussage. Was tut da die Polizei? "Beide sind wieder entlassen worden", erklärt Hauptkommissar Holger Vehren. "Es liegen gegen sie keine Haftgründe vor."

Na dann: Gute Nacht, Deutschland.

Dr. Dietrich Pätzold


Montag, 7. Juni 2010 - 14:50 Uhr
Hausrecht im Internet und ritterliches Lanzenstechen

"My home is my castle" - auch im Internet gilt das "Hausrecht" (siehe den Fall "Zensur in einem öffentlichen Forum" vom 3. Juni im "Erfolgaussichten-Check" dieses Forums). Die Anwälte sind sich einig: Unerwünschte Einträge auf seiner eigenen Blog-Seite darf man einfach ungestraft löschen. Oder von vorneherein per Passwort den Zugang verweigern.

Das Internet ist sehr wohl ein öffentlicher Raum, die einzelnen Domains darin sind es allerdings nicht. Die wurden von privaten oder juristischen Personen gekauft oder gemietet. Und jene sind nun dafür verantwortlich, dass auf ihrem Stück Web-Land nichts ungesetzliches geschieht: Niemand etwa Beleidigungen erfährt, aber auch kein fremdes Eigentum in Form geklauter Bilder und ganzer Texte anderer Autoren ungefragt ge- und verhökert wird. Das Internt ist nämlich kein rechtsfreier Raum. Wobei es, zugegeben, mit der Durchsetzung nationaler Vorschriften in der global-virtuellen Welt erheblich hapert.

Was wohl auch daran liegt - und da wären wir wieder bei unserer "Festung" aus dem Leitspruch am Anfang -, dass die Akteure in den Internet-Foren oftmals das Visier geschlossen halten wie schon beim Lanzenstechen im ritterlichen Mittelalter. Was damals einer weitgenden körperliche Unversertheit in den mitunter arg gefährlichen Kampfspielen geschuldet war, stellt sich heute als mal verspielte, mal bewusst kriminelle Anonymität hinter Maske und Pseudonym dar. Wer sich barhäuptig ins Turnier wagt, läuft nun mal Gefahr, nicht nur von Querschlägern um Kopf und Verstand gebracht zu werden.

Vorsicht im Sinne von vorausschauendem Abwägen ist also auch im Internet nicht zu verachten: Sich möglichst keine intimen Blößen geben und den Hausschlüssel zu seiner Web-Site nicht unter der Fußmatte davor liegen lassen. Ist das Böse erst einmal ins digitalen Zuhause eingedrungen, dann wird es schwer, die Einbrecher aus dem Universum wieder los zu werden. Es sei denn, man trocknet den Seuchenpfuhl rigoros aus. Und fängt wieder beim zivilisatorischen Urknall an, wie zu Zeiten der Barbaren. Als an ritterliche - sprich: faire - Spiele noch nicht zu denken war.

Dr. Dietrich Pätzold


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