Verbraucher erhält sonst falschen Eindruck
Fertig verpackter Räucherlachs ist in Feinkostläden und Supermärkten stets gut sichtbar als "aufgetaut" zu deklarieren, obwohl die konstante Kühltemperatur dort nach der Anlieferung gar nicht unterbrochen wurde. Das berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) unter Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az. 4 K 4277/08).
Nach Auffassung der baden-württembergischen Richter ist dafür laut den Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ausreichend, dass die Delikatesse in der Regel während der Herstellung nach dem Räuchern kurz tiefgefroren wird, um so rationeller geschnitten werden zu können. "Unterbleibt dann aber im Geschäft ein Hinweis auf das anschließende Wiederauftauen, kann dadurch der in solchen Produktionsabläufen unerfahrene Verbraucher dem Irrtum unterliegen, es handle sich um frisch behandelten und durchgehend gleichmäßig gekühlten Fisch", erklärt Rechtsanwältin Berner-Kerst (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
