Aktueller Fall

 

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DER AKTUELLE FALL:


Abmahnung eines Kindes

Ein gerade mal 8 Jahre alter Junge wurde von einem Anwalt in aller Form abgemahnt, weil er einem Mitschüler gegenüber strafrechtlich relevante Aussagen über dessen Vater gemacht haben sollte. Bei "nicht fristgemäßer Reaktion" drohte der Rechtsvertreter dem Kind in dem anwaltlichen Schreiben sogar mit der "Einleitung gerichtlicher Schritte". Und stellte dessen Eltern zunächst einmal das Honorar für sein anwaltliches Eingreifen in Rechnung. Die allerdings verweigerten die Zahlung, nahmen sich selbst einen Anwalt und verlangten, dass dessen Kosten nun die gegnerische Partei in voller Höhe zu tragen habe. Zu Recht?


Darf ein Anwalt ein 8-jähriges Kind in aller Form abmahnen?
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