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Schalldämpfer für Jäger
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Der Fall
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Ein Jäger beantragte, seine Repetierwaffe mit einem Schalldämpfer ausstatten zu dürfen. Der Mann leidet unter Tinnitus. Die Jagdbehörde versagte ihm die Erlaubnis dazu und empfahl, mit einem elektronischen Gehörschutz Vorsorge zu tragen. Mit einem moderen Gehörschutz könne der lärmempfindliche Träger ernsthafte Gesundheitsgefährdungen vermeiden, während der zu jedem ordentlichen Schuss gehörende typische Knall für seine Umgebung weiter zu hören bleibt. Dem hielt der Jäger entgegen, die Verwendung eines elektronischen Gehörschutzes behindere ihn bei der Pirsch vor allem im Unterholz, verlangsame das in Anschlagbringen der Waffe und beeinträchtige unter Umständen die Zielgenauigkeit.
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Die Gerichtsentscheidung
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Bei einem ordentlichen Waidmann besteht für einen Schalldämpfer an seiner Repetierwaffe kein wirklicher Bedarf. (Verwaltungsgericht Stuttgart - Az. 5 K 151/08)
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Die Begründung
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Nur Wilderer, die dem illegalen Abschuss der Tiere im Wald möglichst unbemerkt nachgehen wollen, benötigen einen Schalldämpfer für ihre Waffe. Wegen der realen Gefahr der missbräuchlichen und strafrechtlich relevanten Verwendung eines Schalldämpfers für Wildererwaffen sind an solch eine Genehmigung besonders hohe Anforderungen zu stellen.
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Das endgültige Abstimmungsergebnis
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Bekommt der Jäger die richterliche Genehmigung für einen Schalldämpfer?
Nein, denn dafür besteht kein wirklicher Bedarf. - 98,0 Prozent Ja, denn sonst kann er seinem Waidwerk nur unter Schmerzen nachgehen. - 2,0 Prozent
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Der Preisträger
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Rene Scheffer, 45897
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