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DER AKTUELLE FALL:

Kündigung wegen Raucherpausen

Ein Hersteller von Verpackungsmaterialien verlangte von seinen Mitarbeitern, sich während der Raucherpausen auszustempeln. Weil diese Vorschrift immer wieder unterlaufen wurde und auch mehrfache persönliche Gespräche nichts halfen, wurde schließlich in einer schriftlicher Betriebsanweisung festgehalten, dass das Nichtstempeln der Raucherpausen zu einer fristlosen Entlassung führt. Trotzdem legte ein 35-jähriger Maschinenführer weiter eine Raucherpause nach der anderen ein, ohne diese Auszeiten abzustempeln. Von einer Kollegin darauf angesprochen, erwiderte er nur lapidar, als "Freund vom Chef" dürfe er das. Letzterer sah das aber weniger freundlich und warf den renitenten Mitarbeiter kurzerhand wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Rauchverbot in der Arbeitszeit raus. Zu Recht?

Ist die fristlose Kündigung berechtigt?

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