Der Fall
In einem Familienrechts-Verfahren musste sich der unter Anklage stehende Vater auf Grund eines Beweisbeschlusses des zuständigen Amtsgerichts einem physiopsychiologischen Gutachten unterziehen. Dabei nutzte der Sachverständige einen so genannten Polygraphentest - die Überprüfung der Antworten des Interviewten mit einem Lügendetektor. Der Mann wurde schließlich verurteilt und akzeptierte auch den Richterspruch, wollte aber nicht für die Kosten des Gutachtens per Lügendetektor aufkommen. Zu Recht?
Die Gerichtsentscheidung
Ein Lügendetektor ist ein untaugliches Beweismittel in familienrechtlichen Gerichtsverfahren in Deutschland. Deshalb muss der Verurteilte auch nicht für die Kosten des Gutachtens aufkommen, das mit Hilfe eines solchen Geräts erstellt wurde. Selbst dann nicht, wenn der Einsatz des Sachverständigen auf einem richterlichen Beschluss basiert. (Berliner Kammergericht - Az. 19 WF 136/10)
Die Begründung
Dieses aus der amerikanischen Kriminalistik bekannte Verfahren gilt als völlig ungeeignetes Beweismittel, dem vor deutschen Gerichten keinerlei Wert zukommt. Besteht doch eine erhebliche Gefahr der Fehlinterpretation der Testergebnisse, wodurch die vom Sachverständigen erarbeitete Beurteilung für das Gericht nicht überprüfbar ist. Insofern können in einem Zivilprozess oder in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Kosten dafür auch nicht dem Betroffenen in Rechnung gestellt werden.
Das endgültige Abstimmungsergebnis
Muss der Verurteilte das Lügendetektor-Gutachten bezahlen?
Ja, schließlich wurde er schuldig gesprochen. - 36,1 Prozent
Nein, das ist Sache der Klägerin. - 63,9 Prozent
Der Preisträger
Hartmut Nörren, 75173
