Der Fall

Eine Frau und ihre Tochter hatten einen Hin- und Rückflug mit der Lufthansa in die Vereinigten Arabischen Emirate und separat eine siebentägige Unterbringung im Hotel Hilton Ras Al Khaimah gebucht - zum Gesamtpreis von 2638,84 Euro. Doch vor Ort war weder in dem gebuchten noch in einem Ersatzhotel ein Zimmer für die beiden Reisenden frei. Wegen dieses Malheurs erhielten sie nach der Rückkehr von ihrem Reisebüro den Kaufpreis zurück. Allerdings nicht auch noch einen Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude und vergeudeter Urlaubszeit in der geforderten nochmaligen Höhe des Reisepreises.

Die Gerichtsentscheidung

Die nur für Pauschal-Reiseveranstalter und nicht für Individualreisen geltenden Vorschriften des Reisevertragsrechts sind in diesem Fall nach Auffassung des Münchener Amtsgerichts nicht anzuwenden. Für die immateriellen Schäden wegen eines verpatzten Urlaubs müssen nur komplette Reiseveranstalter aufkommen, denen das Reisebüro als alleiniger Vermittler der Dienstleistungen hier jedoch nicht zuzurechnen ist. (Amtsgericht München - Az. 264 C 13861/08)

Die Begründung

Reiseveranstalter ist grundsätzlich nur derjenige, der eine Gesamtleistung in eigener Verantwortung organisiert, anbietet und erbringt und sich meist dazu mindestens teilweise verschiedener Leistungsträger bedient. Das umstrittene Angebot war aber keine Katalogreise. Nicht das Reisebüro hat sie im Vorfeld bereits fertig geplant und organisiert, sondern die Frau und ihre Tochter haben sich das konkrete Reiseziel selbständig ausgewählt und den Reisezeitpunkt selbständig festgesetzt. Das Reisebüro ist ihnen dann zwar mit Rat und Tat bei der Umsetzung ihrer individuellen Planung behilflich gewesen, doch das macht es noch nicht zu einem Reiseveranstalter. Die Reise war damit zweifellos eine Individualreise.

Das endgültige Abstimmungsergebnis

Muss das schlampige Reisebüro den geforderten zusätzlichen Schandensersatz leisten?
Ja, denn die Hotel-Fehlbuchung war allein seine Schuld. - 53,8 Prozent
Nein, denn es handelte sich um keine Pauschalreise. ((...)) - 46,2 Prozent

Der Preisträger

Dirk Hanschke, 04277