Der Fall

Einer jungen Frau war während der Fahrschulausbildung bei der Vollbremsung ihr Motorroller weggerutscht und beim Sturz auf ihr Knie gefallen. Das Missgeschick nahm im Beisein ihres Fahrlehrers auf dem Parkplatz vor einer Hauptschule seinen Lauf, wo die angehende Motorradfahrerin einen Tag vor der bereits angesetzten Fahrprüfung sich noch abschließend mit der extremen Gefahrenbremsung unter Einsatz von Vorder- und Hinterradbremse vertraut machen sollte. Allerdings hatte es schon am Vortage Frost gegeben und auf dem Übungsplatzlatz lag eine hauchdünne Schneedecke. Ohne auf die sich daraus möglicherweise ergebene Glätte einzugehen, wies der Fahrlehrer seine Schülerin per Funk an, das abgesprochene Manöver auszuführen. Muss er nun für die tragischen Folgen aufkommen?

Die Gerichtsentscheidung

Lässt ein Fahrlehrer seinen Motorrad-Schüler zum ersten Mal ein besonders schwieriges Bremsmanöver üben, so hat er diesen zuvor über die Gefahren dabei gründlich aufzuklären - insbesondere, wenn mit außergewöhnlichen Straßenverhältnissen zu rechnen ist. Unterbleibt die Aufklärung, haftet der Lehrer für alle Folgen eines Unfalls, soweit dieser in der Unerfahrenheit des Schülers seine Ursache hat. Der fahrlässige Fahrlehrer trägt eindeutig die alleinige Schuld und ist zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 6.500 Euro verpflichtet. (Landgericht Bonn - Az. 2 O 367/06)

Die Begründung

Zwar konnte die junge Frau am Unfalltag aufgrund mangelnder Fahrpraxis nicht beurteilen, ob das Gelände geeignet war, eine Gefahrbremsung durchzuführen, und sie musste jederzeit mit der Sturzgefahr rechnen. Und wusste sogar, dass sie bei dem Manöver zwangsläufig auf sich allein gestellt war. Trotzdem triff sie nur dann ein Mitverschulden, wenn sie sich bewusst über Weisungen ihres Lehrers hinweggesetzt hätte. Das aber war gerade nicht der Fall. Entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung, seine Fahrschüler vor Schäden zu bewahren, soweit dies im Rahmen der Ausbildung möglich ist, hat der Lehrer die Schülerin vielmehr grob fahrlässig ins Unglück geschickt.

Das endgültige Abstimmungsergebnis

Trifft den Lehrer die Schuld am Unglück seiner Fahrschülerin?
Ja, er ist verpflichtet, sie vor Schäden zu bewahren. - 95,7 Prozent
Nein, die Schülerin saß ja allein auf ihrem Motorrad. - 4,3 Prozent

Der Preisträger

Thomas Holler, 58456