Der Fall
Eine Frau bestieg in Bremerhaven einen Gelenkbus durch die Vordertür, ging nach hinten und stürzte schwer, als der Bus anfuhr. Denn sie hatte sich in diesem Augenblick noch einmal umgedreht, um in Fahrtrichtung sitzen zu kommen - ohne sich dabei festzuhalten. So steht es zumindest in dem von ihr ausgefüllten Fragebogen zum Unfallgeschehen, in dessen Folge zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung schon Behandlungskosten in Höhe von 4.375,47 Euro aufgelaufen waren. Das Geld wollte sie jetzt vom Busfahrer bzw. vom Betreiber der Buslinie zurückhaben. Zu Recht?
Die Gerichtsentscheidung
Ein Busfahrer muss vor dem Losfahren nicht jedes Mal bis auf den letzten Fahrgast überprüfen, ob tatsächlich alle Insassen sicher Platz genommen haben. Der Fahrer eines Linienbusses kann vielmehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass die eingestiegenen Passagiere entsprechend ihrer Verpflichtung selbst dafür sorgen, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. (Oberlandesgericht Bremen - Az. 3 U 19/10)
Die Begründung
Nach Auffassung der Richter ist der Sturz eines einzelnen Fahrgastes vielmehr ausschließlich auf dessen mangelnde Vorsicht zurückzuführen, wenn alle anderen Passagiere im anfahrenden Fahrzeug in keinerlei Weise betroffen wurden und es keine anderen Ursachen dafür gab.
Eine Mitschuld des Fahrers bzw. eine zu berücksichtigende Betriebsgefahr seitens des Betreibers des Linienbusses schließt das Gericht hier gänzlich aus. Die Verunglückte hat damit rechnen müssen, dass der Bus jeden Moment anfahren kann, und sich dennoch noch einmal umgedreht und beim Hinsetzen nicht einmal festgehalten. Der Busfahrer dagegen ist offenbar ganz "normal" angefahren, kamen doch andere Fahrgäste, die ebenfalls standen, dabei nicht zu Schaden.
Das endgültige Abstimmungsergebnis
Hat der Busfahrer Schuld an dem Sturz der Frau?
Ja, er hätte sich vergewissern müssen, dass alle sitzen. - 10,5 Prozent
Nein, jeder Fahrgast hat selbst für festen Halt zu sorgen. - 89,5 Prozent
Der Preisträger
Roland Berger, 79098
