Der Fall
An einem Freitag geriet ein Motorradfahrer gleich zweimal mit erhöhter Geschwindigkeit in eine oberbayerische Radarfalle. Die sich gedeppt vorkommenen Verkehrskontrolleure nahmen ihm kurzerhand sein Motorrad weg und ließen es von einem Abschleppunternehmen zu einer Verwahrstelle verfrachten. Erst gegen Bezahlung von 277,42 Euro dufte es sich der Verkehrssünder am folgenden Montag dort wieder abholen.
Die Verkehrsbeamten begründeten diese rigorose Maßnahme mit der hohen Unfallhäufigkeit in der Gegend. Um solche Schwerpunkte zu entschärfen, hatte das Polizeipräsidium in Oberbayern eine Grundsatzweisung erlassen, der zufolge beispielsweise bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres das Motorrad sicherzustellen, abzuschleppen und mindestens bis zum nächsten Morgen zu verwahren ist - an Wochenenden natürlich bis zum Montagmorgen. Zu Recht?
Die Gerichtsentscheidung
Ein Motorrad hat zwar kein Menschenrechte, darf aber trotzdem nicht einfach statt seines Fahrers "verhaftet" werden. Selbst an Unfallschwerpunkten liefert das Polizeirecht keine Rechtsgrundlage dafür, bei Überschreitungen der zugelassenen Geschwindigkeit generell Fahrzeuge für einen oder mehrere Tage sicherzustellen. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Az. 10 BV 08.1422).
Die Begründung
Die Sicherstellung von Fahrzeugen setzt voraus, dass im Einzelfall unmittelbar die konkrete Gefahr weiterer Verkehrsverstoße drohe. In der Regel ist davon auszugehen, dass die im Straßenverkehrsrecht vorgesehenen Ordnungsmittel wie Bußgeld, Fahrverbot, und Strafpunkte in Flensburg den normalen Verkehrsteilnehmer so nachhaltig beeindrucken, dass er nicht umgehend neue Verkehrsverstöße begeht. Ein zu erwartender weiterer Verkehrsverstoß darf nicht schematisch an die Höhe einer mehrmaligen Geschwindigkeitsübertretung geknüpft werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Fahrzeugführer etwa betrunken ist und weitere Verkehrsverstöße ausdrücklich ankündigt, ist ihm das Fahrzeug an Ort und Stelle zu entziehen.
Das endgültige Abstimmungsergebnis
Durften das Polizeipräsidium das Motorrad einfach "verhaften" lassen?
Ja, denn der doppelte Tempo-Verstoß war einer zuviel. - 23,1 Prozent
Nein, für solche Fälle gibt es ja "normale" Ordnungsstrafen. - 76,9 Prozent
Der Preisträger
Ernst Kramer, 38226
