Der Fall

Ein Straßenbahnfahrer verletzte sich beim Fußballtraining im Betriebssportverein das rechte Knie, was zu einer weitgehende Ruptur des vorderen Kreuzbandes sowie einem degenerativen Außenmeniskuseinriss führte. In der Mannschaft des Mannes spielten am Unglücksabend neben drei Betriebsangehörigen auch fünf Betriebsfremde. Der Sportverein war seinerzeit vom Verkehrsbetrieb, der die Räumlichkeiten für sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zur Verfügung stellt, gegründet worden und wird auch aktuell von ihm finanziell mit Zuschüssen und Sachspenden unterstützt. Trotzdem wollte der Arbeitgeber das Malheur nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Der Verunglückte habe während des Trainings nach dem Dienst keine mit seinem Beschäftigungsverhältnis im inneren Zusammenhang stehende Tätigkeit ausgeübt.

Die Gerichtsentscheidung

Wenn sich ein Angestellter beim Betriebssport seiner Firma verletzt, wird das in der Regel als Arbeitsunfall anerkannt. Eine solche Anerkennung ist jedoch zu versagen, wenn - wie in diesem Fall - der Mitarbeiter beim Training in einer Betriebssportgruppe zu Schaden kommt, die nur zum Teil aus Angehörigen des Unternehmens besteht. Obwohl er selbst in der Firma angestellt ist. (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Az. L 15 U 297/07)

Die Begründung

Der Mann hat seinen Unfall nicht bei einer betrieblichen Tätigkeit, sondern bei einer rein persönlichen sportlichen Betätigung in seiner Freizeit erlitten. Wegen des Team-Mixes dreier Betriebsangehöriger mit fünf Betriebsfremden könne von einer rein betrieblich veranlassten Sportveranstaltung an dem Unglückabend nämlich keine Rede mehr sein. Damit handle es sich auch nicht um eine der versicherten Tätigkeit gleichzustellende Teilnahme am Betriebssport.

Das endgültige Abstimmungsergebnis

Handelt es sich bei der Sportverletzung um einen Arbeitsunfall?
Ja, denn schließlich ist der Betrieb alleiniger Sponsor des Sportvereins. - 46,9 Prozent
Nein, denn im Team des Verunglückten spielten auch Betriebsfremde mit. - 53,1 Prozent

Der Preisträger

Liesel Herter, 40221