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DER AKTUELLE FALL:
Busfahrer schlägt Fahrgast
Ein Busfahrer im öffentlichen Linienverkehr lief einem ihn beleidigenden Fahrgast hinterher und schlug ihn zu Boden. Zu der Untat kam es während des hauptstädtischen Schienersatzverkehrs. Der Fahrer des Ersatzbusses hatte, wahrscheinlich versehentlich, den Haltewunsch eines der Passagiere übersehen. Als der also nun gezwungenermaßen erst eine Station später aussteigen konnte, rief er dem Fahrer noch ein lautes "Danke, Arschloch!" zu. Der solcherweise im Angesicht aller anderen Fahrgäste Beleidigte stürzte aus seiner Kabine und dem Widersacher hinterher und brachte ihn ganze zehn Meter hinter dem Bus zu Fall. Woraufhin der zu Boden Geschlagene ihn verklagte. Und das zuständige Amtsgericht eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 55 Euro und ein 3-monatiges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr verhängte - wegen "Körperverletzung im Amt". Zu Recht?
Handelte es sich um "Körperverletzung im Amt"?
