Fall: Adoptinsfrage_Buhl
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
49 Jahre verheirtat, Frau 45 Jahre
1 Sohn mit 32 Monaten.
Gerne würden wir noch ein kleines Geschwisterchen für unseren Sohn dazu haben. Wir würden auch ein kleines Kind
aus Haiti oder einem anderen Land
annehmen. Bin leitender Angestellter,
wohne auf dem Land in einem eigenen
Haus. Wir sind ein 3-Generationenhaus.
Die Oma bewohnt eine eigene Wohnung im
Haus und hilft uns bei der Kinderbetreuung. Meine Frau geht zu 40% arbeiten. Gerne erwarte ich ihre Meinung hierzu.
Besten Dank im Voraus
Vincent+1
PLZ: 783..
Pseudonym: vincent+1
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 5. Februar 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Es sollte eine Besprechung stattfinden, um die genauen Vorstellungen zu erfahren, was die Mandanten bereits in die Wege geleitet haben, d.h. welche rechtlichen Schritte bereits unternommen worden sind. Dann ist eine Einschätzung des Falles überhaupt erst möglich. Bei Ablehnung der Ämter bleibt immer nur der Rechtsweg.* | Neumann, Thurid PLZ: 78462 Tel.: 07531917791 | 24.01.2010 12:48:26 |
| NEIN* | - | JA | um abzuklären, ob vielleicht doch einer der allerdings äußersten Aunsnahmfälle angenommen werden kann, da dies nur an Hand aller Einzelheiten dieses Falles beurteilt werden kann. Grundsätzlich gilt: Wenn der Altersunterschied zischen dem zu adoptierenden Kind und den Adoptiveltern mehr als 40 Jahre beträgt, ist dies für eien Adoption hinderlich.* | Schäfer, Klaus PLZ: 72488 Tel.: (07571)7 41 70 | 25.01.2010 15:44:20 |
| NEIN* | - | JA | Sehr geehrter Fragesteller, für eine konkrete Bewertung der Erfolgsaussichten benötigen wir noch weitere Auskünfte, insbesondere welche Anträge mit welchem Ergebnis bei den Behörden gestellt worden sind. Mit freundlichen Grüßen* | Eichner, Stefan PLZ: 88512 Tel.: (07572)7 67 17 80 | 25.01.2010 16:03:53 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Es kommt sehr auf die Einschätzung des Amtes und dessen Gründe an. Grundsätzlich sollten Sie aber versuchen, Ihren Wunsch zu realisieren.* | Menkens, Kathrin PLZ: 27753 Tel.: 04221 988549 | 25.01.2010 19:09:34 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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