Fall: Adoptinsfrage_Buhl


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: 49 Jahre verheirtat, Frau 45 Jahre 1 Sohn mit 32 Monaten. Gerne würden wir noch ein kleines Geschwisterchen für unseren Sohn dazu haben. Wir würden auch ein kleines Kind aus Haiti oder einem anderen Land annehmen. Bin leitender Angestellter, wohne auf dem Land in einem eigenen Haus. Wir sind ein 3-Generationenhaus. Die Oma bewohnt eine eigene Wohnung im Haus und hilft uns bei der Kinderbetreuung. Meine Frau geht zu 40% arbeiten. Gerne erwarte ich ihre Meinung hierzu. Besten Dank im Voraus Vincent+1

PLZ: 783..

Pseudonym: vincent+1

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 5. Februar 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAEs sollte eine Besprechung stattfinden, um die genauen Vorstellungen zu erfahren, was die Mandanten bereits in die Wege geleitet haben, d.h. welche rechtlichen Schritte bereits unternommen worden sind. Dann ist eine Einschätzung des Falles überhaupt erst möglich. Bei Ablehnung der Ämter bleibt immer nur der Rechtsweg.*Neumann, Thurid
PLZ: 78462
Tel.: 07531917791
24.01.2010
12:48:26
NEIN*      -JAum abzuklären, ob vielleicht doch einer der allerdings äußersten Aunsnahmfälle angenommen werden kann, da dies nur an Hand aller Einzelheiten dieses Falles beurteilt werden kann. Grundsätzlich gilt: Wenn der Altersunterschied zischen dem zu adoptierenden Kind und den Adoptiveltern mehr als 40 Jahre beträgt, ist dies für eien Adoption hinderlich.*Schäfer, Klaus
PLZ: 72488
Tel.: (07571)7 41 70
25.01.2010
15:44:20
NEIN*      -JASehr geehrter Fragesteller, für eine konkrete Bewertung der Erfolgsaussichten benötigen wir noch weitere Auskünfte, insbesondere welche Anträge mit welchem Ergebnis bei den Behörden gestellt worden sind. Mit freundlichen Grüßen*Eichner, Stefan
PLZ: 88512
Tel.: (07572)7 67 17 80
25.01.2010
16:03:53
JA*kostendeckend*JAEs kommt sehr auf die Einschätzung des Amtes und dessen Gründe an. Grundsätzlich sollten Sie aber versuchen, Ihren Wunsch zu realisieren.*Menkens, Kathrin
PLZ: 27753
Tel.: 04221 988549
25.01.2010
19:09:34

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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