Fall: Anwaltshaftung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Anwalt hat in einem Bauprozess Richterliche Anweisungen nicht vollständig wahr genommen und versäumt Verlängerung zu beantragen. Dadurch sind uns ca. 30.000,00€ verloren gegangen, da wir nur einen Teil zugesprochen bekommen haben. Wir klagen auf Schadenersatz. 1. Instanz hat der Richter für den Anwalt entschieden. Wir haben Widerspruch eingelegt. Hat das Sinn den Prozess weiterzuführen?
PLZ: 130..
Pseudonym: Krankenschwester
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 31. Mai 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Die Informationen sind zu mager, als dass eine Beurteilung möglich ist. Es muss auch geprüft werden, ob im Haftpflichtprozess 1. Instanz alles vorgetragen wurde. Unter Umständen kann neuer Vortrag in 2. Instanz zurückgewiesen werden. In jedem Fall sollte ein Anwalt die Sache genau durchprüfen. Die Rechtsmittelfristen müssen beachtet werden.* | Häßner, Heinz-Jürgen PLZ: 28857 Tel.: 0424292130 | 18.05.2010 10:18:33 |
| NEIN* | - | JA | Der Sachverhalt muß genau ermittelt werden. Einblick in das Urteil notwendig.* | Hesterberg, Holger PLZ: 82515 Tel.: 08171385503 | 17.05.2010 15:19:08 |
| NEIN* | - | JA | Ohne Akteneinsicht ist keine Beurteilung möglich.* | Dreier, Carsten PLZ: 44135 Tel.: 023158 96 99 73 | 21.05.2010 11:23:51 |
| NEIN* | - | JA | Auf den ersten Blick lohnt es sich möglicherweise nicht. Eine bessere Beurteilung ist aber sicher möglich, wenn in die Akten der beiden Prozesse Einsicht genommen werden kann. Die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens können dann sicher verlässlicher eingeschätzt werden.* | Zemann, Michael PLZ: 50829 Tel.: 02219535020 | 20.05.2010 09:40:12 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen
Rechtsforum ausgeschlossen.
