Fall: Falsche Beratung durch Anwalt
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Wegen eines Mietmangels minderte ich zwei Monate lang (Berechtigung anerkannt) die Miete. Mein Vermieter bezeichnete die Minderung als "Mietrückstand" und entnahm den Betrag der Mietkaution, die ich im Umfang von 2 Monatsmieten im Jahr des Einzugs an ihn gezahlt hatte. Die Mietkaution hatte der Vermieter auf einem Sparbuch auf seinen Namen angelegt. Da zu vermuten war, dass er weiterhin ähnlich handeln würde, hatte ich die Idee, nun selbst ein Sparbuch auf meinen Namen anzulegen und die Mietkaution darauf einzuzahlen. Ich wollte das Sparbuch anschließend dem Vermieter verpfänden. Da die Mietkaution zwei Monatsmieten entsprach, zahlte ich zwei Monate hintereinander keine Miete, sondern zahlte die Miete auf das Sparbuch ein und bot das Sparbuch zu Monatsbeginn jeweils dem Vermieter zur Verpfändung an, wozu er allerdings hätte unterschreiben müssen (was er verweigerte). Ferner erteilte ich dem Vermieter die schriftliche Erlaubnis, die jeweilige Miete jeweils von seinem Sparbuch entnehmen zu können (ob er das gemacht hat, weiß ich nicht). - Bevor ich so handelte, suchte ich jedoch einen Anwalt auf und fragte ihn, ob ich so vorgehen könne oder ggf. mit einer Kündigung rechnen müsse. Der Anwalt kündigte an, sich näher damit beschäftigen zu müssen und mir eine schriftlich formulierte Auskunft zuzusenden. In der schriftlichen Auskunft teilte er mir mit, dass ein Mieter die Mietkaution nicht abwohnen dürfe und, wenn er das täte, ein Kündigungsgrund vorläge; in meinem Fall würde ich ihm jedoch die Kaution weiterhin zur Verfügung stellen wollen, wenn auch auf einem anderen Sparbuch, so dass dann also kein Kündigungsgrund vorliegen würde; ich könne das also so machen.-Leider habe ich daraufhin doch eine Kündigung bekommen, es ist - begleitet vom genannten Anwalt - zur Räumungsklage gekommen, und der Richter hat der Klage statt gegeben. Ich muss also ausziehen. Kann ich etwas gegen die falsche Auskunft des Anwalts machen? Zumal er mir z.B. auch nicht mitgeteilt hat, dass die Kündigung durch eine Zahlung des ausstehenden Betrags hätte "geheilt" werden können und man anschließend Gegenklage über die Feststellung der Berechtigung der Mietminderung hätte erheben können.
PLZ: 511..
Pseudonym: Heino
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 27. Juni 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Das sieht tatsächlich so aus, als hätte der RA hier Mist gebaut. Wenden Sie sich an einen anderen RA und machen Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt geltend.* | Bauer, Christine PLZ: 18435 Tel.: 03831390396 | 16.06.2010 10:41:15 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen
Rechtsforum ausgeschlossen.
