Fall: Betrogen von eigener Anwältin/Nachtrag


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Um Misverständnis zu vermeiden: Es wurde keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt !!! Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wude jedoch ausgefüllt, unterschrieben und meiner Anwältin ausgehändigt. Der Fall: Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Hallo, ich hatte einen Prozess wegen einem Verkehrsunfall. Es dauerte ca. 2 Jahre, am Ende hat das Gericht 40:60 entschieden, so musste ich etwas Geld dem Gegner überweisen und etwa 600 Euro von dem Gegner bekommen. Meine Überweisung habe ich geleistet, das Geld vom Gegner habe ich nicht bekommen. Meine Anwältin hat 6 Monate lang weder auf meine Anrufe noch auf Briefe reagiert. Deswegen musste ich selber zum Gericht gehen und dort nachfragen. Beim Gericht habe ich erfahren, dass keine vollstreckbare Ausfertigung von meiner Anwältin gemacht wurde, so habe ich das selber gemacht. In etwa 2 Monate ist die Rechnung von meiner Anwältin gekommen. Gesamtbetrag 1800 Euro. Die 600 Euro, die ich erwartet habe sind mir in der Rechnung gutgeschrieben (also sie hat es offensichtlich bekommen) so dass ich nur 1200 Euro zahlen muss. Am 1.Gespräch habe ich meiner Anwältin mitgeteilt, dass ich Hartz IV Empfänger bin. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe habe ich zusammen mit Vollmacht unterschrieben, die Hartz IV Bescheinigung hat die Anwältin kopiert. Am 2. Gespräch habe ich darüber nachgefragt und die Anwältin hat mir versichert, dass es alles in Ordnung sei. Ich bin wieder zum Gericht gegangen und habe festgestellt, dass es keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt wurde. Ist das nicht ein Betrug? Wie darf so was überhaupt passieren? Kann man etwas dagegen machen - etwa die Anwältin verklagen?

PLZ: 537..

Pseudonym: justice

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 24. August 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JABevor Sie klagen, lassen Sie sich wegen der erforderlichen Beweisführung beraten. Besorgen Sie sich selber vorher wegen der Regreßforderung einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht.*Urban Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
19.08.2010
17:03:18

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.