Fall: Betrogen von eigener Anwältin/Nachtrag
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Um Misverständnis zu vermeiden:
Es wurde keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt !!!
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wude jedoch ausgefüllt, unterschrieben und meiner Anwältin ausgehändigt.
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Hallo, ich hatte einen Prozess wegen einem Verkehrsunfall. Es dauerte ca. 2 Jahre, am Ende hat das Gericht 40:60 entschieden, so musste ich etwas Geld dem Gegner überweisen und etwa 600 Euro von dem Gegner bekommen. Meine Überweisung habe ich geleistet, das Geld vom Gegner habe ich nicht bekommen. Meine Anwältin hat 6 Monate lang weder auf meine Anrufe noch auf Briefe reagiert. Deswegen musste ich selber zum Gericht gehen und dort nachfragen. Beim Gericht habe ich erfahren, dass keine vollstreckbare Ausfertigung von meiner Anwältin gemacht wurde, so habe ich das selber gemacht. In etwa 2 Monate ist die Rechnung von meiner Anwältin gekommen. Gesamtbetrag 1800 Euro. Die 600 Euro, die ich erwartet habe sind mir in der Rechnung gutgeschrieben (also sie hat es offensichtlich bekommen) so dass ich nur 1200 Euro zahlen muss. Am 1.Gespräch habe ich meiner Anwältin mitgeteilt, dass ich Hartz IV Empfänger bin. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe habe ich zusammen mit Vollmacht unterschrieben, die Hartz IV Bescheinigung hat die Anwältin kopiert. Am 2. Gespräch habe ich darüber nachgefragt und die Anwältin hat mir versichert, dass es alles in Ordnung sei. Ich bin wieder zum Gericht gegangen und habe festgestellt, dass es keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt wurde. Ist das nicht ein Betrug? Wie darf so was überhaupt passieren? Kann man etwas dagegen machen - etwa die Anwältin verklagen?
PLZ: 537..
Pseudonym: justice
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 24. August 2010
| Alle Bewertungen: |
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Bevor Sie klagen, lassen Sie sich wegen der erforderlichen Beweisführung beraten. Besorgen Sie sich selber vorher wegen der Regreßforderung einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht.* | Urban Harald PLZ: 17252 Tel.: 0398332500 | 19.08.2010 17:03:18 |
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