Fall: hoher Schaden durch anwaltliche Beratung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Der ehemalige Mieter eines Gewerberaumes geht zum Anwalt da er aus dem Zeitmietvertrag vorher raus wollte, dies nur mit Nachmieter möglich war, dieser Nachmieter mit Eigentümer und aktellem Mieter in Kontakt stand und dem Mieter eine Frist gesetzt hat bis Jahresende auszuziehen sonst übernimmt er die Räume nicht. Der Auszug erfolgte fristgerecht leider hat sich der Mitmieter nichts schriftlich geben lassen aus Angst der neue Mieter könne wieder abspringen. Ende vom Lied war, dass der neue Mieter das Objekt gekauft hat und der Kauf erst Ende April vollzogen war und der erste Eigentümer nun von den Mietern die volle Miete bis zur Übergabe an neuen Eigentümer will. Da der eine Mieter rechtlichen Rat wollte ging er zum Anwalt und dieser sagte, dass man die zuvor investierten Renovierungsarbeiten vollumfänglich einklagen kann. Leider wurden die Gerichtskosten durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit zu spät gezahlt und zwischenzeitlich ist die Klage des ehemaligen Eigentümers bezüglich der ausstehenden Mietzahlungen eingegangen.
Der Anwalt hat dann gesagt man ziehe die eigene Klage zurück und gebe ein Teil der Renovierungsarbeiten (die alle mit unmengen an Fotos und Rechnungen dokumentiert waren) welche teilweise als Sanierungsarbeiten zu zählen sind, als Gegenstück zu den Mietforderungen an.
Bei der Gerichtsverhandlung hat die Richterin dies komplett abgewiegelt und der Anwalt meinte man soll in Berufung gehen und dies dort noch einmal verdeutlichen. Doch dort wurde dies auch wieder abgewiegelt und nun sollen wir alles wieder zurückziehen.
Nun meine Frage: wenn die Richter die Bilder und Rechnungen nicht mal zu 1/3 der von ursprünglicher Klage eingeforderten Kosten anerkennt, wäre dann die Klage komplett zum Scheitern verurteilt gewesen? Wäre das dann eine falsche Beratung des Anwaltes gewesen?
Durch die ganze Sache ist ein Schaden in mehreren Tausend Euro entstanden, denn wenn man nun letztendlich doch verliert und die offenen Mietkosten komplett begleichen muss, muss der ehemalige Mieter auch die gegnerischen Anwaltskosten und die Gerichtskosten tragen und die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten sind auch schon gezahlt was allein da in mehrere Tausend Euro geht.
Was kann man tun?
Vielen Dank für eine Antwort!
PLZ: 865..
Pseudonym: Susanne
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 10. Oktober 2011
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