Fall: Insolvenz Rechtsstreit


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe wegen Inanspruchnahme einer Bürgschaft am19.8.2009 ein Insolvenzverfahren in England mit Restschuldbefreiung am 19.8.2010 absolviert. Nach Eröffnung des Verfahrens hat mein Hauptgläubiger, die V-Bank eine Klage über 225.000 € gegen mich erhoben, die vom Landgericht nicht angenommen wurde und deswegen zurück gegeben wurde. Aber die Bank hat eine zweite Klage auf Kostenersatz wegen verspäteter Benachrichtigung beim Landgericht erhoben und die Kosten in Höhe von ca. 10 000 € wurden mir im Umkehrverfahren auferlegt. Nachdem das Insolvenzverfahren in England gelaufen war, hätte das Gericht die Klage nicht annehmen dürfen weil diese nach englischem Insolvenzrecht der Restschuldbefreiung unterliegt. In England wäre die Klage an die vorangegangene Insolvenz mit Restschuldbefreiung angekoppelt gewesen, während in Deutschland die Klage als neue Klage nicht der Restschuld zuzuordnet werden kann. Das OLG hat die Rechtsbeschwerde meines Anwalts zurück gewiesen mit der Begründung, der Gläubiger hätte die Klage schuldlos erhoben weil er nicht verpflichtet gewesen sei, in England, wo ich zum Zeitpunkt der Insolvenz seit 14 Monaten gelebt hatte,sich zu erkundigen bei den Veröffentlichungen in London. In mehreren der Insolvenz vorausgegangenen Besprechungen wurde die Bank darüber informiert,dass ich zahlungsunfähig bin, sodass ein Insolvenz unvermeidlich ist. Ich musste die Insolvenz an meinem Wohnort machen, da ich in Deutschland seit 14 Monaten abgemeldet gewesen war. Dies war der Bank auch bekannt, hat aber trotzdem mir ein Ultimatum zur

PLZ: 732..

Pseudonym: Reklov

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 3. Februar 2012

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