Fall: Sonderhonorar


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Obwohl ich HARTZ IV Empfänger war, hat mein Anwalt von mir einen Sonderhonorar von 13.350,- Euro verlangt. Ich habe es gezahlt. Darf er das und kann ich es zurück fördern?

PLZ: 686..

Pseudonym: Sorge

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 15. März 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINwenn Gebührenvereinbarung vorliegt, kaum Erfolgsaussichten*Leopold, Tanja
PLZ: 90403
Tel.: 09112038 92
02.03.2010
17:31:48
NEIN*      -NEINWenn das "Sonderhonorar" vereinbart und nicht sittenwidrig war, darf der Anwalt das verlangen, bzw. behalten. Daß Sie Hartz IV beziehen, ändert daran grundsätzlich nichts. Man könnte nur darüber nachdenken, daß Sie als Hartz IV-Bezieher so viel Geld eigentlich gar nicht haben können...*Dr. Rübenach
PLZ: 93047
Tel.: 0941585670
02.03.2010
11:12:10

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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