Fall: Anwaltskosten
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Nach einem Streit mit meinem Internetanbieter habe ich die ursprüngliche Telefonrechnung von 3.660 Euro auf 220 Euro reduziert bekommen. Ich bin immer noch der Meinung das die Rechnung um 156,18 Euro zu hoch ist. Kann nun der Rechtsanwalt, den ich beauftragt habe, bei diesem Restbetrag folgende Rechnung aufmachen:
Geschäftsgebühr aus 3660 Euro 318,50 Euro
Auftraggeber mehrere Pers. 73,50 Euro
Einigungsgebühr 367,50 Euro
Entgelte Post & Telefon 20,00 Euro
Summe 779,50 Euro
Mwst 19% 148,11 Euro
Summe 927,61 Euro
Ich bin der Meinung, der Anwalt war an der Reduzierung nicht beteiligt, also steht ihm auch kein Honorar aus der vollen Summe zu.
PLZ: 564..
Pseudonym: Boilerman
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 14. April 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | NEIN | M.E. keine Aussicht auf Erfolg.* | Hermann-Lersch, Gabriele PLZ: 56068 Tel.: 02633480780 | 01.04.2010 11:42:42 |
| JA* | überwiegend* | JA | Wenn Ihr Rechtsanwalt erst beauftragt wurde, nachdem die Rechnung auf 220,00 ? reduziert wurde, steht nur noch maximal der Betrag in Höhe von 220,00 ? im Streit. Dann ist auch nur dieser Wert bei der Abrechnung zu Grunde zu legen.* | Ecker, Volker PLZ: 56567 Tel.: (026 31) 97 43 0 | 01.04.2010 12:22:41 |
| NEIN* | - | NEIN | Bei anwaltlicher Vertretung wirkt der RA in der Regel auch beim Vergleichsabschluss mit.* | Falz, Michael P. PLZ: 61250 Tel.: (06081)6 69 79 | 01.04.2010 13:59:17 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Gebührenrechnung ist falsch. Wenn der Anwalt über ? 3.660,-- geschrieben hat, ist die Geschäftsgebühr richtig. Diese kann er jedoch von der Gegenseite verlangen. Die Einigungsgebühr ist nicht angefallen, denn es besteht Streit über ? 367,50.* | Oberstebrink-Bockholt, Günter PLZ: 61250 Tel.: (06081)3033 | 12.04.2010 11:42:54 |
| NEIN* | - | NEIN | Ihre Frage ist ohne die Unterlagen nicht einschätzbar. Fordern Sie Ihren Anwalt zunächst auf, die Kosten der Gegenseite aufzuerlegen, denn wegen deren unberechtigter Forderung mussten Sie ja einen Anwalt beauftragen. Falls er das hinbekommt, kann Ihnen die Höhe der Rechnung egal sein.* | Wolf, Peter PLZ: 51375 Tel.: 0214 850 1 850 | 03.04.2010 21:10:15 |
| JA* | kostendeckend* | NEIN | Nach Ihrer Darstellung scheinen tatsächlich nur EUR 46,41 zu zahlen sein. Gehen Sie aber noch einmal genau in sich, ob die vierstellige Reduzierung wirklich bereits erstritten war, bevor Sie den Anwalt mit der Sache ursprünglich befasst und erstmals informiert haben.* | Brunotte, Carsten PLZ: 37077 Tel.: 0551 3 07 64 44 | 01.04.2010 11:38:12 |
| JA* | überwiegend* | NEIN | Ihre Auffassung dürfte richtig sein. Der RA muss klagen, wenn er den Gebührenanspruch durchsetzen will. Widersprechen Sie der Rechnung und warten Sie die Klage ab.* | Bauer, Christine PLZ: 18435 Tel.: 03831390396 | 31.03.2010 14:31:58 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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