Fall: Anwaltskosten


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Nach einem Streit mit meinem Internetanbieter habe ich die ursprüngliche Telefonrechnung von 3.660 Euro auf 220 Euro reduziert bekommen. Ich bin immer noch der Meinung das die Rechnung um 156,18 Euro zu hoch ist. Kann nun der Rechtsanwalt, den ich beauftragt habe, bei diesem Restbetrag folgende Rechnung aufmachen: Geschäftsgebühr aus 3660 Euro 318,50 Euro Auftraggeber mehrere Pers. 73,50 Euro Einigungsgebühr 367,50 Euro Entgelte Post & Telefon 20,00 Euro Summe 779,50 Euro Mwst 19% 148,11 Euro Summe 927,61 Euro Ich bin der Meinung, der Anwalt war an der Reduzierung nicht beteiligt, also steht ihm auch kein Honorar aus der vollen Summe zu.

PLZ: 564..

Pseudonym: Boilerman

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 14. April 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINM.E. keine Aussicht auf Erfolg.*Hermann-Lersch, Gabriele
PLZ: 56068
Tel.: 02633480780
01.04.2010
11:42:42
JA*überwiegend*JAWenn Ihr Rechtsanwalt erst beauftragt wurde, nachdem die Rechnung auf 220,00 ? reduziert wurde, steht nur noch maximal der Betrag in Höhe von 220,00 ? im Streit. Dann ist auch nur dieser Wert bei der Abrechnung zu Grunde zu legen.*Ecker, Volker
PLZ: 56567
Tel.: (026 31) 97 43 0
01.04.2010
12:22:41
NEIN*      -NEINBei anwaltlicher Vertretung wirkt der RA in der Regel auch beim Vergleichsabschluss mit.*Falz, Michael P.
PLZ: 61250
Tel.: (06081)6 69 79
01.04.2010
13:59:17
JA*überwiegend*JADie Gebührenrechnung ist falsch. Wenn der Anwalt über ? 3.660,-- geschrieben hat, ist die Geschäftsgebühr richtig. Diese kann er jedoch von der Gegenseite verlangen. Die Einigungsgebühr ist nicht angefallen, denn es besteht Streit über ? 367,50.*Oberstebrink-Bockholt, Günter
PLZ: 61250
Tel.: (06081)3033
12.04.2010
11:42:54
NEIN*      -NEINIhre Frage ist ohne die Unterlagen nicht einschätzbar. Fordern Sie Ihren Anwalt zunächst auf, die Kosten der Gegenseite aufzuerlegen, denn wegen deren unberechtigter Forderung mussten Sie ja einen Anwalt beauftragen. Falls er das hinbekommt, kann Ihnen die Höhe der Rechnung egal sein.*Wolf, Peter
PLZ: 51375
Tel.: 0214 850 1 850
03.04.2010
21:10:15
JA*kostendeckend*NEINNach Ihrer Darstellung scheinen tatsächlich nur EUR 46,41 zu zahlen sein. Gehen Sie aber noch einmal genau in sich, ob die vierstellige Reduzierung wirklich bereits erstritten war, bevor Sie den Anwalt mit der Sache ursprünglich befasst und erstmals informiert haben.*Brunotte, Carsten
PLZ: 37077
Tel.: 0551 3 07 64 44
01.04.2010
11:38:12
JA*überwiegend*NEINIhre Auffassung dürfte richtig sein. Der RA muss klagen, wenn er den Gebührenanspruch durchsetzen will. Widersprechen Sie der Rechnung und warten Sie die Klage ab.*Bauer, Christine
PLZ: 18435
Tel.: 03831390396
31.03.2010
14:31:58

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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