Fall: Beratungskostenhilfe


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Im Ehescheidungsverfahren hatte meine Frau einen Rechtsanwalt beauftragt. Da sie kein Einkommen hat, wurde ihr vom Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt. Während des Scheidungsverfahrens beauftragte sie den Rechtsanwalt zur Einholung einer Bankauskunft über meine Bankguthaben(wir haben Gütergemeinschaft) und zum anderen für eine Berechnung des Getrenntlebenunterhalts obwohl meine Frau 3 erlernte Berufe hat und somit § 1361 (2) BGB gelten dürfte. Der Rechtsanwalt verlangt für das Tätigwerden( ein Brief an die Bank und eine Berechnung) 627,13 Euro, außerdem droht er in der Kostenrechnung im Falle der Nichtzahlung mit gerichtlichen Maßnahmen. Der Rechtsanwalt hätte über Beratungskostenhilfe abrechnen sollen. Hat eine Schadenersatzklage auf Rückzahlung bzw. Minderung der 627,13 Euro Aussicht auf Erfolg?

PLZ: 942..

Pseudonym: ossi55

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 10. Mai 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JADie Anwendung von § 1361 Abs. 2 BGB ist nicht so einfach. In der Regel wird dem getrennt lebenden Ehegatten in der Trennungszeit keine Änderung des status quo zugemutet. Der RA hätte auf Beratungshilfe hinweisen müssen, sofern nicht aus dem zugewinnausgleich und dem Unterhalt Zahlungen zu erwarten waren. Das wäre indes genauer zu prüfen!*Bauer, Christine
PLZ: 18435
Tel.: 03831390396
27.04.2010
11:19:53

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.