Fall: Arbeitsrecht


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich bin beschäftigt auf 400 € Basis, davon geh ich drei Tage in der Woche Arbeiten und den Rest habe ich frei. Meine Frage hierzu: Ich war am 03-05.10.2011 zum Arbeiten eingeteilt, da aber der 03.10 der Feiertag Tag der Deutschen Einheit war, hat mein Arbeitgeber mir diesen nicht bezahlt mit der Begründung, ich müsste diesen nacharbeiten, da ich ja nur drei Tage in der Woche beschäftigt wäre, bezahlt würde ich ihn nur bekommen, wenn ich eine volle Woche arbeiten kommen würde. Meine Frage hierzu:ist das rechtlich?

PLZ: 539..

Pseudonym: Beate

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 8. Dezember 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JAAnspruch gem. " 2 Abs. 1 EFZG gegeben.*Geduldig, Michael
PLZ: 53902
Tel.: 0225395 45 0
28.11.2011
14:00:07
NEIN*      -NEIN Schupp & Partner
PLZ: 52399
Tel.: 0242130830
28.11.2011
19:15:10
JA*absolut*JAEntscheidend ist allein, ob Sie tatsächlich am 03.10.2011 zur Arbeit eingeteilt waren. Was sagt der Dienstplan hierzu aus?*Teraske, Marion
PLZ: 50321
Tel.: 022 3241 03 83
25.11.2011
19:54:41
JA*überwiegend*JAEs müssen noch einige Punkte abgeklärt werden, um den Fall ab- schließend bewerten zu können. *Marquenie, Werner
PLZ: 53474
Tel.: 02641 280 41
29.11.2011
09:22:11
JA*absolut*JAEs kommt darauf an, ob Sie die Einteilung zur Arbeit für den 03.10.2011 darlegen und beweisen können.*Kansy, Petra
PLZ: 53604
Tel.: 02224 972 981
27.11.2011
14:00:07

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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