Fall: Arbeitsrecht
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Ich bin beschäftigt auf 400 € Basis, davon geh ich drei Tage in der Woche Arbeiten und den Rest habe ich frei. Meine Frage hierzu:
Ich war am 03-05.10.2011 zum Arbeiten eingeteilt, da aber der 03.10 der Feiertag Tag der Deutschen Einheit war, hat mein Arbeitgeber mir diesen nicht bezahlt mit der Begründung, ich müsste diesen nacharbeiten, da ich ja nur drei Tage in der Woche beschäftigt wäre, bezahlt würde ich ihn nur bekommen, wenn ich eine volle Woche arbeiten kommen würde. Meine Frage hierzu:ist das rechtlich?
PLZ: 539..
Pseudonym: Beate
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 8. Dezember 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Anspruch gem. " 2 Abs. 1 EFZG gegeben.* | Geduldig, Michael PLZ: 53902 Tel.: 0225395 45 0 | 28.11.2011 14:00:07 |
| NEIN* | - | NEIN | Schupp & Partner PLZ: 52399 Tel.: 0242130830 | 28.11.2011 19:15:10 | |
| JA* | absolut* | JA | Entscheidend ist allein, ob Sie tatsächlich am 03.10.2011 zur Arbeit eingeteilt waren. Was sagt der Dienstplan hierzu aus?* | Teraske, Marion PLZ: 50321 Tel.: 022 3241 03 83 | 25.11.2011 19:54:41 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es müssen noch einige Punkte abgeklärt werden, um den Fall ab- schließend bewerten zu können. * | Marquenie, Werner PLZ: 53474 Tel.: 02641 280 41 | 29.11.2011 09:22:11 |
| JA* | absolut* | JA | Es kommt darauf an, ob Sie die Einteilung zur Arbeit für den 03.10.2011 darlegen und beweisen können.* | Kansy, Petra PLZ: 53604 Tel.: 02224 972 981 | 27.11.2011 14:00:07 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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