Fall: Befristete Arbeitsverträge


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich bin seit Februar 2006 mit befristeten Verträgen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Die ersten beiden waren normale Zeitverträge, die beiden folgenden waren jeweils durch einen Sachgrund befristet. Meine Arbeit war während der gesamten Zeit dieselbe.

PLZ: 158..

Pseudonym: hera

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 2. September 2010

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JASehr geehrter Rechtssuchender, die Befristung durch Sachgrund ist grundsätzlich zulässig und nicht zu beanstanden. Liegt aber gar kein Sachgrund im Sinne des Gesetzes vor, so ist die Befristung unwirksam und Ihr Arbeitsvertrag ist unbefristet. Dann sollten Sie aber erst kurz vor Ablauf der unwirksamen Frist dem Arbeitgeber diese Rechtsauffassung mitteilen und ihn auffordern, die Unwirksamkeit der Frist zu bestätigen. Erst wenn er hierauf nicht reagiert, wäre eine Klage erforderlich. Die Erfolgsaussichten können jedoch nur bei Sichtung der Arbeitsverträge eingeschätzt werden. Auch die vorherigen Befristungen können unter Umständen unwirksam sein. Deshalb ist es ratsam, bei Gelegenheit anwaltlichen Rat einzuholen. Hierfür stehe ich Ihnen gern zur Verfügung MfG Synke Lahr Rechtsanwältin in Zossen*Lahr, Synke
PLZ: 15806
Tel.: (03377)20 59 35
23.08.2010
13:44:49
JA*überwiegend*JA Gräber, Milan
PLZ: 15230
Tel.: 0335 4 01 13 62
20.08.2010
13:38:31
JA*überwiegend*JAZur Prüfung der Erfolgsaussichten für ein etwaiges Klageverfahren sind weitere Angaben und Unterlagen bzw. ein persönliches Gspräch erforderlich. Daher bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme in der 35. Kalenderwoche. Mit freundlichen Grüßen U. Müller Rechtsanwältin*Müller, Uta
PLZ: 15236
Tel.: 0335 53 59 51
23.08.2010
09:35:52
NEIN*      -JADie Erfolgsaussichten einer Klage sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zur abschließenden Klärung, ob sich klagen lohnt oder nicht, muss der Sachverhalt näher aufgeklärt und in jedem Fall der letzte Arbeitsvertrag eingesehen werden. Insoweit kann die Frage, ob sich klagen lohnt oder nicht an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Bereits jetzt ist darauf hinzuweisen, dass die Klage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages zu erheben ist.*Gloger-Weindel, Yvonne
PLZ: 15230
Tel.: 03353870160
20.08.2010
13:25:44
JA*überwiegend*JAKomplizierte Rechtsmaterie, Schnelles Handeln aufgrund von Fristen geboten*Geßler, Ralf
PLZ: 03172
Tel.: 03561 54 86 76
23.08.2010
11:05:48
JA*überwiegend*JAIch empfehle zur Sachverhaltaufklärung unmittelbare Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei.*Hesterberg, Holger
PLZ: 82515
Tel.: 08171385503
19.08.2010
22:10:26
NEIN*      -NEINEs ist nicht ganz klar, was Sie zur Beurteilung stellen wollen; die Sachverhaltsschilderung reicht für eine Beurteilung, ob die Befristungen wirksam sind oder nicht, nicht aus.*Vollmari, Detlef
PLZ: 49074
Tel.: 054121278
19.08.2010
14:00:53

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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