Fall: Befristete Arbeitsverträge
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich bin seit Februar 2006 mit befristeten Verträgen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Die ersten beiden waren normale Zeitverträge, die beiden folgenden waren jeweils durch einen Sachgrund befristet. Meine Arbeit war während der gesamten Zeit dieselbe.
PLZ: 158..
Pseudonym: hera
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 2. September 2010
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| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Sehr geehrter Rechtssuchender, die Befristung durch Sachgrund ist grundsätzlich zulässig und nicht zu beanstanden. Liegt aber gar kein Sachgrund im Sinne des Gesetzes vor, so ist die Befristung unwirksam und Ihr Arbeitsvertrag ist unbefristet. Dann sollten Sie aber erst kurz vor Ablauf der unwirksamen Frist dem Arbeitgeber diese Rechtsauffassung mitteilen und ihn auffordern, die Unwirksamkeit der Frist zu bestätigen. Erst wenn er hierauf nicht reagiert, wäre eine Klage erforderlich. Die Erfolgsaussichten können jedoch nur bei Sichtung der Arbeitsverträge eingeschätzt werden. Auch die vorherigen Befristungen können unter Umständen unwirksam sein. Deshalb ist es ratsam, bei Gelegenheit anwaltlichen Rat einzuholen. Hierfür stehe ich Ihnen gern zur Verfügung MfG Synke Lahr Rechtsanwältin in Zossen* | Lahr, Synke PLZ: 15806 Tel.: (03377)20 59 35 | 23.08.2010 13:44:49 |
| JA* | überwiegend* | JA | Gräber, Milan PLZ: 15230 Tel.: 0335 4 01 13 62 | 20.08.2010 13:38:31 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Zur Prüfung der Erfolgsaussichten für ein etwaiges Klageverfahren sind weitere Angaben und Unterlagen bzw. ein persönliches Gspräch erforderlich. Daher bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme in der 35. Kalenderwoche. Mit freundlichen Grüßen U. Müller Rechtsanwältin* | Müller, Uta PLZ: 15236 Tel.: 0335 53 59 51 | 23.08.2010 09:35:52 |
| NEIN* | - | JA | Die Erfolgsaussichten einer Klage sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zur abschließenden Klärung, ob sich klagen lohnt oder nicht, muss der Sachverhalt näher aufgeklärt und in jedem Fall der letzte Arbeitsvertrag eingesehen werden. Insoweit kann die Frage, ob sich klagen lohnt oder nicht an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Bereits jetzt ist darauf hinzuweisen, dass die Klage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages zu erheben ist.* | Gloger-Weindel, Yvonne PLZ: 15230 Tel.: 03353870160 | 20.08.2010 13:25:44 |
| JA* | überwiegend* | JA | Komplizierte Rechtsmaterie, Schnelles Handeln aufgrund von Fristen geboten* | Geßler, Ralf PLZ: 03172 Tel.: 03561 54 86 76 | 23.08.2010 11:05:48 |
| JA* | überwiegend* | JA | Ich empfehle zur Sachverhaltaufklärung unmittelbare Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei.* | Hesterberg, Holger PLZ: 82515 Tel.: 08171385503 | 19.08.2010 22:10:26 |
| NEIN* | - | NEIN | Es ist nicht ganz klar, was Sie zur Beurteilung stellen wollen; die Sachverhaltsschilderung reicht für eine Beurteilung, ob die Befristungen wirksam sind oder nicht, nicht aus.* | Vollmari, Detlef PLZ: 49074 Tel.: 054121278 | 19.08.2010 14:00:53 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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