Fall: Arbeitszeiten ungeprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich bin ungeprüfte wissenschaftliche Hilfskraft an einem Verwaltungsorgan der Universität Mannheim. Somit nicht-verbeamteter Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Unsere Arbeitszeiten sollen nun dahingehend verändert werden, dass wir dazu gezwungen sind je einmal pro Woche zwischen 8 und 12 Uhr und 18 und 22 Uhr zu arbeiten. Soweit ich informiert bin sollte es aber einen Zuschlag oder Sonderregelungen für Arbeit nach 20 Uhr geben. Kann ich diese/n vor dem Institutsleiter einfordern?

PLZ: 681..

Pseudonym: UniHiwi

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 30. November 2011

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JAOhne weitere Information ist Prüfung der Erfolgsaussicht und Entscheidung über das weitere Vorgehen nicht möglich.*Wackerbarth,Christoph
PLZ: 64347
Tel.: 0615560860
24.11.2011
09:14:23

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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