Fall: Aushilfskraft Springer


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Bin als Aushilfskraft bezw.als Springer bei einer Reinigungsfirma. Muß für fünf Arbeitskolegen Urlaubs sowie Krankenvertretung machen. Man sagte mir würde kein Urlaub zustehen auch nicht im Krankheitsfall. Stimmt das. Eine andere Kollegin die in der Woche sechs Stunden macht bekommt aber Urlaub.Im Jahr über mache ich viel mehr Stunden. Wie ist hier die Rechtslage???

PLZ: 539..

Pseudonym: Aushilfskraft

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 1. September 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAAuch wenn es sich um ein Aushilfs- bzw. wohl eher einen sog. 400,-? -Job handelt, stehen Ihnen all die Ansprüche zu, die Ihnen auch als "normaler Angestellter" zustehen würden, also auch Arbeitsentgelt im Krankheitsfalle wenn das Arbeitsverhältnis zumindest schon seit 4 Stunden besteht. Gleiches gilt für bezahlten Urlaub. *Lammertz, Jürgen
PLZ: 53359
Tel.: 02226 90 98 90
19.08.2010
19:27:12
JA*überwiegend*JA Teraske, Marion
PLZ: 50321
Tel.: 02232 41 03 83
19.08.2010
17:52:36
JA*absolut*JASie besitzen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungs- gesetzes und einen Urlaubsanspruch nach Maßgabe des Bundesurlaubsgesetzes*Oversberg, Peter
PLZ: 53879
Tel.: 02251 5 55 61
19.08.2010
17:54:56
JA*absolut*JAauch als Aushilefskraft steht Ihnen Urlaub zu, der natürlioch auch im Krankheitsfall erhalten bleibt.*Auzinger, Georg
PLZ: 52249
Tel.: 024038795850
20.08.2010
14:50:46
JA*überwiegend*JAGrundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigten ein Urlaubsanspruch zu. Zu einer genauen Bewertung der Erfolgsaussichten ist jedoch eine Prüfung der Vertragsunterlagen erforderlich.*Samens, Anke
PLZ: 52222
Tel.: 02402 2 59 35
19.08.2010
17:17:40
JA*absolut*JAAuch Aushilfskräften steht ein Urlaubsanspruch zu!!*Gräfe-Trageser, Monika
PLZ: 53424
Tel.: 02642 66 64
24.08.2010
10:47:00
JA*überwiegend*JA Dreier, Carsten
PLZ: 44135
Tel.: 023158 96 99 73
22.08.2010
14:38:27
JA*absolut*JAJeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub, egal ob Teilzeit oder Vollzeit. Im übrigen steht Ihnen im Krankheitsfall grundsätzlich Entgeltforzahlung zu, was mit dem Urlaubsanspruch aber nichts zu tun hat.*Vollmari, Detlef
PLZ: 49074
Tel.: 054121278
19.08.2010
14:14:00

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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