Fall: Nichtbezahlung Lohn & weitere Schwierigkeiten
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
ich war bis 17.12.2011 als zeitarbeiter beschäftigt. (das waren insgesamt 5 monate) in meinem vertrag steht ein arbeitsort der von mir ca 40 km entfernt ist,was ok war für mich den ersten arbeitstag verbrachte ich 70km entfernt von der firma die mich geliehen hat,war auch noch ok,ich hatte die hoffnung das sich dies ändert. doch dies war nicht der fall,ich bin täglich +70km x2 (da ich zurück auch musste) gefahren auf eigene kosten in meinem arbeitsvertrag steht etwas von 20 euro übernachtung 24 euro verpflegung, 6 euro auslöse bleibe ich auf den zusatzkosten sitzen?
20 euro für eine übernachtung in münchen ist UNMÖGLICH! dort gibt es keine freien zimmer! es ist zu berücksichtigen das ich zu beginn des beschäftigungsverhältnisses von ca 40 km einfachen weg ausgegangen bin (was auch im vertrag steht als arbeitsort)
ich hatte zeiteinbusen und unkosten auch die oben genannten spesen hätte ich am 40km entfernten ort bekommen.
PLZ: 944..
Pseudonym: leiharbeiter
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 14. Februar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Wenn der ehemalige Arbeitnehmer selber tätig wird, wird er vermutlich vertröstet werden, bis möglicherweise die Ansprüche verfallen sind.* | Hollmayr, Franz PLZ: 94469 Tel.: (0991)32 09 40 | 01.02.2012 09:26:16 |
| JA* | überwiegend* | JA | Genaue Einschätzung hängt von der Formulierung Ihres Arbeitsvertrages ab. Wenn keine Sondervereinbarung besteht, gibt es grsl. einen Aufwendungsersatzanspruch der tatsächlic aufgewendeten Kosten. Sie können mich gerne wegen Terminvereinbarung zur Prüfung Ihres Arbeitsvertrages kontatieren.* | Bajl, Christian PLZ: 94405 Tel.: 09951 90725 | 01.02.2012 11:49:58 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
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