Fall: Arbeitnehmener Umstandsentschädigung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Vor 4 Monaten habe ich einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Ich habe den Chef gefragt ob die Fahrtkosten erstattet werden und er verneinte dies. Als ich mir heute meinen Arbeitsvertrag noch einmal durchgesehen habe, fand ich eine Klausel die meinen Arbeitgeber verpflichtet mir die Fahrtkosten zu erstatten. Habe ich dadurch, dass mein Arbeitgeber mich belogen hat, rückwirkend anspruch auf die erstattung der Fahrtkosten, obwohl ich die Belege (Zug- & Bahntickets) nicht mehr habe. bzw nur ein Teil davon. Als kuirze Anmerkung, die Fahrtkosten betragen ca. 8 € pro tag und ich habe keine Probleme damit Gerichtlich dagegen vorzugehen da die Zeitarbeit nur eine Übergangslösung ist um nicht unbeschäftigt zu sein.

PLZ: 635..

Pseudonym: Bosko

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 11. Januar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JA Hillebrand, Stephanie
PLZ: 63688
Tel.: (06045)98 36 0
02.01.2012
07:39:44
JA*überwiegend*JAkommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an*Heike Steininger
PLZ: 63939
Tel.: 09372944111
30.12.2011
10:01:53
JA*überwiegend*JAPruefung von ArbeitsV, TarifV und Ausschlussfristen*Kuhnwaldt, Tina
PLZ: 64367
Tel.: 06151 951 831 0
29.12.2011
19:21:30
JA*überwiegend*JAdie Beweislage muß zunächst geklärt werden. Kann die Erkl. des Arbeitgebers nachgwiesen werden? Wie sind ev. Fahrtkosten noch zu rekonstruieren? Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag?*Wackerbarth, Christoph
PLZ: 64347
Tel.: 0615560860
30.12.2011
15:36:41
JA*kostendeckend*JAUm eine Ersteinschätzung vornehmen zu können, ist es erforderlich, den von Ihnen genannten Arbeitsvertrag mit der entsprechend von Ihnen genannten "Klausel" zu prüfen.*Trampisch, Julia Charlotte
PLZ: 35435
Tel.: 0641 952 775 2
29.12.2011
20:17:19
JA*überwiegend*JAIch gehe davon aus, dass der schriftliche Vertrag nach der mündlichen Anfrage unterzeichnet wurde und damit die schriftliche ereinbarung gilt*Schaal, Klaus-Bernd
PLZ: 35510
Tel.: 06033748296
02.01.2012
09:25:44
JA*überwiegend*JAfraglich ist, ob nicht tarifvertragliche ausschlussfristen Anwindenung finden, so dass die Ansprüche zumindest teilweise nciht mehr geltend gemcht werden können. Für weitere Informationen setzen Sie sich mit mir in Verbindung. RA Thorsten Modla*Modla, Thorsten
PLZ: 90617
Tel.: 09101902619
02.01.2012
15:58:11

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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