Fall: Fristlose Kündigung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Guten Abend,
In folgendem Fall brauche ich Hilfe:
Ich machte eine Umschulung in einem Zeitarbeitsunternehmen.
Nach dem mein privates Kfz defekt ist, bietet mir der Geschäftsführer einen Firmenkredit zum Erwerb eines anderen gebrauchten KFZ an.
Ich nutzte das Angebot und erwarb einen Gebrauchtwagen.
Laut Kreditvertrag darf ich nach der Umschulung 2 Jahre nicht kündigen, die Firma jedoch schon. Die Rückzahlung des Kredites ist so geregelt, das ich das Fahrzeug bis zum Ende der Umschulung nutzen kann und erst ab dem Zeitpunkt einer Übernahme den Betrag in Raten von 150,00 EUR zurückzahle.
Auch ist im Vertrag festgehalten, dass ich nach außen als Eigentümer des Fahrzeugs auftritt, also das Auto auf mich zugelassen ist und ich auch für Steuer und Versicherung aufkomme. Lediglich der KFZ Brief ist bei der hinterlegt. Das KFZ wurde nur mit einem Schlüssel verkauft, dies wurde der Firma mitgeteilt und war bis dato okay.
Jetzt bin ich arbeitsunfähig erkrankt und krankgeschrieben, weil im Unternehmen massives Mobbing aufgetreten ist und mir gegenüber ständig Verdächtigungen ausgesprohen werden, ob die Krankheit wahr ist.
Ein Mitarbeitergespräch habe ich mit einem ärztlichen Attest nicht wahrgenommen, weil der Arzt z.B. ausdrücklich dies untersagt hat. Darauf hin hatmich die Firma ufgefordert, einen 2. Schlüssel anzufertigen. Auf Nachfrage beim Händler würde dieser Schlüssel 150,00 EUR kostet.
Ständig werde ich angerufen, ich wurde auch gefragt, ob denn nun der gesamte Zeitraum der Krankmeldung genutzt wird oder ob ich nicht doch wieder eher in den Betrieb kommen will.
Nach einer Woche Krankheit stehen eine Mitarbeiterin und die Niederlassungsleitung ohne Anmeldung vor der Tür und verlangen die Herausgabe des Büroschlüssels sowie die Herausgabe des Schüssels des KFZs.
Ich war völlig überrumpelt und gibt beides heraus.
Die Mitarbeiterin sowie die Niederlassungsleiterin übergeben ein Schriftstück, in dem die Übergabe des einzigen Schlüssesls des Kfzs bestätigt wird. Danach fährt die Mitabeiterin mit dem auf mich angemeldeten KFZ davon. Meine Versicherung beinhaltet jedoch einen Sondertarif, der nur mich als Fahrer zulässt.
Ich habe im übrigen die Zusage in einer neuen Firma, dort die Umschulung fertig machen zu können. Es sind noch 4 Wochen bis zur schriftlichen Abschlussprüfung...
Nun meine Frage:
Ist meine Firma im vorgenannten Fall berechtigt, das KFZ mitzunehmen, ohne dass der Kreditvertrag vorher gekündigt wurde oder auch nur die Androhung der Abholung ausgesprochen wurde?
Kann ich mit den vorliegenden Gründen wirksam fristlos/außerordentlich kündigen? Oder muss ich mich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, um die Firma zu wechseln?
Welche weiteren Möglichkeiten habe ich?
PLZ: 926..
Pseudonym: Gwyn
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 18. November 2011
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| JA* | überwiegend* | JA | Sie sollten unbedingt einen Anwalt aufsuchen um die Rechtslage zu klären. Es müssen insbesondere die Verträge und Vereinbarungen genau durchgelesen und geprüft werden. Dann sollte man schnell handeln, auf jeden Fall erstmal außergerichtlich, denn wenn die Prüfung in 4 Wochen ist dauert der gerichtliche Weg zu lange. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Peukert Rechtsanwältin* | Peukert, Gabriele PLZ: 92318 Tel.: (09181)23 88 15 | 15.10.2011 23:45:06 |
| JA* | überwiegend* | JA | Dreier, Carsten PLZ: 44135 Tel.: 023158 96 99 73 | 24.10.2011 17:43:40 |
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