Fall: Laut Vertrag zu wenig Gehalt bezhalt


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe am 1.9.2008 einen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem steht, dass ich ein Gehalt von 2.400,00 Euro erhalte, das sich zum 1.3.2009 auf 2.600,00 erhöht. Das Gehalt hat sich zum 1.3.2009 auch erhöht, allerdings nur auf 2.500,00 Euro. Zu meiner Schande muss ich sagen, dass mir diese Diskrepanz von 100 Euro gar nicht aufgefallen ist, da seit den Gehaltsverhandlungen zeit verstrichen war und ich einfach davon ausging, dass wir uns auf 2.500,00 Euro geeinigt hatten. Jetzt hatte ich den Arbeitsvertrag mal wieder in der Hand und entdeckte, dass ich eigentlich 2.600 Euro hätte erhalten müssen. D.h., dass ich seit dem 1.3.2009 ein Gehalt beziehe, das laut Vertrag 100,00 Euro zu gering ist. Gibt es eine Chance auf Nachzahlung des fehlenden Gehalts?

PLZ: 336..

Pseudonym: Jaevel

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 20. Januar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAEntscheidend ist, ob im Arbeits- (mündlich oder schriftlich) oder evtl. im Tarifvertrag eine Verfalllausel vereinbart wurde.*Upheber, Jochen
PLZ:
Tel.: 05731869720
09.01.2012
11:59:52
JA*absolut*JANach Gesetz verjährt der Anspruch auf Arbeitslohn nach 3 Jahren, es sei denn tarifvertraglich oder individuell im Vertrag sind andere Fristen vereinbart. Ohne Vertrag und ohne ggf geltenden Tarifvertrag ist eine genauere Einschätzung leider nicht möglich. Eine evtl. beauftragung muss nicht persönlich in der Kanzlei erfolgen sondern kann auch durch die üblichen Medien wie Telefon, Fax, Internet erfolgen.*Schmidt, Joachim
PLZ: 33611
Tel.: 0521 8 57 47
18.01.2012
08:31:41
JA*kostendeckend*JAAnspruch gegeben. Verjährung noch nicht eingetreten. Prüfen, ob Verfallfristen zu berücksichtigen sind.*Kerkhoff, Reinhard
PLZ: 33790
Tel.: (05201)9 71 43 0
07.01.2012
11:08:36
JA*absolut*JA Dr. Wienke, Otto
PLZ: 32139
Tel.: 052251077
07.01.2012
12:14:39
JA*überwiegend*JAdie Lohnforderung ist noch nicht verjährt, es kommt auf das Vorhandensein einer sonstigen Ausschlussfrist an!*Grigat, Stephan
PLZ: 32791
Tel.: 052323232
07.01.2012
09:59:32
JA*überwiegend*JAEs kommt auf etwaige Vertragauschlussfristen an.*RA Achim Niggemeyer
PLZ: 33102
Tel.: 05251370522
11.01.2012
09:29:30
JA*kostendeckend*JAGuten Morgen, maßgeblich für den Erfolg der gewünschten Rechtsverfolgung dürfte sein, ob der Arbeitsvertrag oder ein ggf. anzuwendender Tarifvertrag - wirksame - Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen enthält. Mit freundlichen Grüßen, RA Lars Hinners*Hinners, Lars
PLZ: 31655
Tel.: 05721 820 203 5
09.01.2012
10:40:50
JA*überwiegend*JASehr geehrte(r) Rechtssuchende(r), die Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werde, da es u.a. darauf ankommt, was diesbzgl. in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Jedenfalls dürfte davon auszugehen sein, dass aus Ihren Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber (arbeitsvertragliche Nebenpflichten) resultiert, dass Sie Ihre Gehaltsabrechnung unverzüglich nach Erhalt prüfen. Bitte senden Sie mir - gerne per E-Mail - Ihren Arbeitsvertrag nebst aller Anlagen und Nachträge zur Prüfung. Ich werde Sie sodann unverzüglich kontaktieren mit dem Ziel, den Vorgang einer pragmatischen Lösung zuzuführen. Mit freundlichem Gruß M. Dieluweit*Dieluweit, Marc
PLZ: 42659
Tel.: 0212 2443796
06.01.2012
14:21:21
JA*absolut*JAAnspruch kann noch geltend gemacht werden, soweit keine Verfallsfristen greifen.*Modla, Thorsten
PLZ: 90617
Tel.: 09101902619
08.01.2012
03:41:49

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.