Fall: Kündigung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Mein Mann ist seit 3 Jahren in einer Personalfirma beschäftigt. Momentan ist die Auftragslage so, dass er nicht weiterbeschäftigt werden kann. Somit die fristgerechte Kündigung zum 30.11.11. Nach ihm sind viele Arbeiter eingestellt (einige noch Probezeit). Deren Job kann er theoretisch übernehmen. Ist eine Klage auf Wiedereinstellung fruchtbar?
PLZ: 180..
Pseudonym: biggi
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 25. Oktober 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Arbeitsvertrag muß geprüft werden, insbesondere ob eine Vergleichbarkeit mit den neu eingestellten Mitarbeitern besteht. Konkrete Informationen können nur anhand der Ubnterlagen und Tatsachen gegeben werden.* | Krafczik Thomas PLZ: 18055 Tel.: 0381491080 | 12.10.2011 15:02:41 |
| JA* | überwiegend* | JA | Eine gewisse Erfolgsaussicht stütze ich auf Ihre Angabe, dass nach der Kündigung Ihres Mannes weitere Arbeitnehmer im möglicherweise gleichen Arbeitssektor eingestellt wurden. Grundsätzlich ist aber eine konkrete Einschätzung aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Hierzu bedarf es weiterer Aufklärung des Sachverhaltes. hierzu bedarf es eines persönlichen Gespräches. Sie sollten mit mir oder einem anderen Anwalt ein persönliches Gespräch, eine so genannte Erstberatung, vereinbaren. Die Kosten können Sie vorher telefonisch abfragen.* | Weinges, Stephan PLZ: 18055 Tel.: 0381 760 103 0 | 12.10.2011 13:27:30 |
| JA* | überwiegend* | JA | Wenn mehr als 10 Arbeitnehmer, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz. Es ist eine Sozialauswahl zu treffen. Die Arbeitnehmer in der Probezeit haben noch keinen Kündigungschutz.* | von Ledebur, Freifrau Karin PLZ: 23966 Tel.: 0384170 43 95 | 24.10.2011 15:00:31 |
| JA* | überwiegend* | JA | Wenn mehr als 10 Arbeitnehmer, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz. Es ist eine Sozialauswahl zu treffen. Die Arbeitnehmer in der Probezeit haben noch keinen Kündigungschutz.* | von Ledebur, Freifrau Karin PLZ: 23966 Tel.: 038417043 95 | 24.10.2011 15:00:41 |
| JA* | überwiegend* | JA | Dreier, Carsten PLZ: 44135 Tel.: 023158 96 99 73 | 24.10.2011 17:44:29 | |
| JA* | kostendeckend* | JA | Sollten noch keine 3 Wochen seit Erhalt der Kündigung vergangen sein, dann lohnt Kündigungsschutzklage auf alle Fälle.* | Steininger Heike PLZ: 63939 Tel.: 09372944111 | 11.10.2011 15:56:37 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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