Fall: Kündigung, um meine Stelle neu zu besetzen


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Meinen vor einigen Tagen eingestellten Fall Kündigung wg.Verleumdung hat sich anderweitig herausgestellt: Ich hatte mit 57 J. einen unbefristeten AV bekommen und wurde von heute auf morgen gekündigt. Lt. Betriebsleiter hätte ein Arbeitskollege mich als als faul dargestellt. Nun habe ich mit allen Kollegen gesprochen und alle standen hinter mir. Der Betriebsleiter hat mir den angeblichen Grund der Kündigung mitgeteilt (mdl.) und war komischer Weise nicht bereit für eine Aussprache. Ich wurde sogar von der Arbeit für 2 Wochen frei gestellt. Nun weiß ich den Hintergrund dieser Intrige: Am nächsten Tag nach meiner Kündigung stand der Sohn eines langjährigen Kollegen an meinem Arbeitsplatz. Für diesen musste ich mit 57 J. meinen Arbeitsplatz ohne Grund räumen. Kann ich klagen?

PLZ: 647..

Pseudonym: Ricardo

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 8. Dezember 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAOb sich eine Klage lohnt, hängt von weiteren Informationen ab. Seit wann haben Sie die Kündigung? Denn Sie haben nur 3 Wochen Zeit Kündigungsschutzklage beim zuständigen Gericht einzureichen. Wie lange bestand Ihr Arbeitsverhältnis? Befanden Sie sich in der Probezeit? Letztlich darf eine Kündigung aber nicht willkürlich sein? *Steininger Heike
PLZ: 63939
Tel.: 09372944111
28.11.2011
14:38:24
JA*absolut*JADie obige Bewertung gilt auf der Basis Ihrer bisher erteilten Informationen unter der Voraussetzung, dass Sie bei Kündigung bereits länger als sechs Monate beschäftigt waren. Um Ihnen tatsächlich eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgschancen bieten zu können, bedarf es noch weiterer Informationen - insbesondere zu der Frage, wie lange Sie bei Kündigung bereits beschäftigt waren.*Haas, Klaus-Dieter
PLZ: 69151
Tel.: 06223 22 23
29.11.2011
08:57:55
JA*absolut*JASollte die dreiwöchige Klagefrist noch nicht abgelaufen sein sollte auf jeden Fall Kündigungsschutzklage erhoben werden, es sei denn Sie waren noch in der Probezeit. Zur Prüfung dieser Sache sollten Sie daher unbedingt umgehend ein Rechtsanwalt aufsuchen. Erst dann kann die Erfolgsaússicht beurteilt werden*Johannes Rieder
PLZ: 68766
Tel.: 06205307158
25.11.2011
19:09:03
JA*überwiegend*JAGegen die Kündigung vorzugehen, bedarf noch einiger Fragen. Bei der Kündigung läuft die Klagefrist von 3 Wochen.*Fülleborn, Sandra
PLZ: 68753
Tel.: 07254 740 140
01.12.2011
15:41:52
JA*absolut*JADie Sozialauswahl ist sicherlich nicht korrekt durchgeführt worden. Wenn der Nachfolger schon eingestellt ist, haben Sie ein weiteres Argument.*Sütterlin, Harald
PLZ: 68809
Tel.: 06205397560
28.11.2011
10:19:46

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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