Fall: Kündigung nach Elternzeit
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Seit 01.06.2007 arbeite ich in einer kleinen Werbeagentur. Damals waren es noch über 10 Mitarbeiter während meiner Elternzeit ist die Agentur in zwei Firmen aufgeteilt worden, die jeweils nur 4,5 und 5 ?Mitarbeiter? anstellen.
Im Februar 2009 habe ich direkt nach der Geburt meines Kindes für zwei Jahre Elternzeit eingereicht und dann noch auf drei Jahre verlängert.
Im November 2011 habe ich meinem Arbeitgeber mündlich mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Elternzeit (Februar 2012) wieder Teilzeit arbeiten möchte. Zunächst war der Geschäftsführer sehr angetan und wollte einen Termin für das Gespräch schriftlich nennen.
In der Mail mit den Terminvorschlägen schrieb er mir folgendes:
"Vorab kann ich dir folgende Informationen geben: Nach gründlicher Prüfung und Planung für das kommende Jahr scheidet ein Halbtagesjob aus.
Halbtags Kundenberatung geht nicht, weil die anderen immer den Job mitmachen müssen.
Wenn, wäre eine Vollbeschäftigung als Kundenberater möglich, der auch Neugeschäftskontakte aufbaut, pflegt und weiterverfolgt.?
Ich kann derzeit mein Kind nicht den ganzen Tag betreuen lassen und möchte es auch nicht.
Inzwischen habe ich mich mit dem Geschäftsführer getroffen und er hat zugegeben, dass er mich nicht mehr braucht und er mir kündigen wird, sobald die Elternzeit vorbei ist.
Vertragliche Kündigungszeit ist 4 Wochen.
Rechtsfrage:
Hätte ich ein Anrecht auf einen Halbtagsjob?
Wie lang ist die gesetzlich Kündigungsfrist nach 4 Jahren und 8 Monaten?
Steht mir eine Abfindung zu, wenn ich mich auf die Kündigung einlasse?
Muss ich nach der Kündigung bei der Arbeit erscheinen? Bzw. Kann ich dann freigestellt werden?
PLZ: 881..
Pseudonym: mamanger
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 15. Januar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | kostendeckend* | JA | Sehr geehrte Ratsuchende, ob sich eine Klage wirklich lohnt, kann ich mit den obigen Angaben nicht abschließend beantworten. Da die Gewährung von Teilzeitarbeit nach Elternzeit (und auch die in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellte Kündigung) ein recht spezielles Thema darstellt, sollten Sie sich ausführlichen anwaltlichen Rat holen, idealerweise bei einem Rechtsanwalt, der entweder Fachanwalt für Arbeitsrecht ist oder sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht beschäftigt. Sofern Sie eine Beratung durch mich wünschen (ich beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht), können Sie gern unter den unten angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen* | Hirt, Susanne PLZ: 88239 Tel.: 07522 79940 | 04.01.2012 16:38:28 |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Fragesteller muss hier mehrere materielle und prozessuale Fristen beachten, die im Teilzeit-und Befristungsgesetz sowie im Kündigungsschutzgesetz geregelt sind. Außerdem bedarf die Prozesstaktik bei der vorgegebenen Situation einer Interessenabwägung, die nur mit entsprechendem Hintergrundwissen realisierbar ist.* | Brei, Rainer PLZ: 87439 Tel.: 08319602890 | 03.01.2012 09:19:52 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Erfolgsaussichten hängen von der Frage ob Kündigungsschutz besteht ab und von der Frage ob Firma Teilzeit zu recht ablehnt. Dazu sind weitere Informationen notwendig* | Biedermann Gerhard PLZ: 87700 Tel.: 08331950210 | 02.01.2012 11:09:23 |
| JA* | absolut* | JA | Sie schreiben "wieder" in Teilzeit arbeiten: D.h., Ihr alter Vertrag war auch schon Teilzeit?! Dann haben Sie einen Anspruch nach Beendigung der Elternzeit, den alten Vertrag exakt so fortzuführen. Falls Sie vorher Vollzeit beschäftigt waren und nun teilzeit arbeiten wollen gibt es je nach Sachverhalt und Situation 2 verschiedene Ansprüche: § 8 TzBfG und § 15 BEEG, die aber beide erst bei Betrieben von mehr als 15 AN greifen. In diesem Fall gäbe es keine realistischen Möglichkeiten für Sie, wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig umzustimmen ist. Für eine Erstberatung können Sie mich gerne kontaktieren, Ich kann dann gerne auf Ihre konkreten Fragen eingehen.* | Wiedenmann, Birgit PLZ: 89520 Tel.: 07321305733 | 09.01.2012 14:09:07 |
| JA* | überwiegend* | JA | Bitte rufen Sie mich zu einer detaillierten Beratung an.* | Modla, Thorsten PLZ: 90617 Tel.: 09101902610 | 02.01.2012 03:16:30 |
| JA* | überwiegend* | JA | Für eine detaillierte Besprechung der von Ihnen gestellten Fragen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Kontakten: www.modla.de* | Modla, Thorsten PLZ: 90617 Tel.: 09101902619 | 02.01.2012 03:32:51 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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