Fall: Urlaub


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Bin 21 Jahre und mache eine zwite Lehre,habe vor vier Wochen meinen Urlaub vom 23.08 bis03.09 eingereicht.Heute sagte der Chef das es ihn nicht interesiert was die Famielie betrifft. Ich bin der Meinung mir steht laut Gesetz Urlaub in den Schulferien zu bzw in der Unterrichtsfreien Zeit und nicht nach gut Dünken des Chefs, denn auch die Schulzeit sieht er als nicht so wichtig an. So bin ich schon mehrfach nach dem Unterricht auf Arbeit gerufen worden und die schulichen Aufgaben habe ich nachts erledigen müssen.Außerdem habe ich schon gebucht und solle die Kosten selbst zahlen. Eine Urlaubsplanung gibt es in dieser Firma nicht. Es zählt nur der Auftrag.

PLZ: 047..

Pseudonym: Urlauber

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 1. September 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAweil alle vorhandenen Unterlagen (Arbeitsvertrag, evtl Tarifverrag ...) geprüft werden müssen und es sich dringend empfiehlt, daß ins- besondere erneut unverzüglich mit dem Arbeitgeber zur Gesamtproblematik ein Rechtsanwalt korresponideren sollte*Dauth, Joachim
PLZ: 09337
Tel.: (03723)41 54 58
20.08.2010
06:26:25
JA*überwiegend*JAPrüfung Vorliegen der Voraussetzungen des BUrlG - sofern diese positiv Anspruch auf Urlaub.*Norman Müller
PLZ: 04600
Tel.: 034475533-0
19.08.2010
11:08:48
JA*überwiegend*JADie Verteilung des Urlaubs hat nach billigem Ermessen zu erfolgen, d.h., dass der Arbeitgeber auch auf Ihre Wünsche Rücksicht nehmen muss. Vorsicht vor Selbstbeurlaubung! Konsultieren Sie einen Anwalt, der Ihre Ansprüche kurzfristig durchsetzen kann.*Vollmari, Detlef
PLZ: 49074
Tel.: 054121278
19.08.2010
14:05:39

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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