Fall: Brillenverordnung / Arzthaftung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ein Augenarzt stellt mir nach unkomplizierter Refraktion eine Brillenverordnung aus. Der Zusatz auf Verordnung : "Bitte Nachrefraktion" wird von mir und leider auch vom Optiker übersehen. Die angefertigte Brille entspricht den verordneten Werten, jedoch kann der ich nicht scharf sehen, da der Arzt u.a. in der Achse einen um 8 Grad von der Realität abweichenden Wert aufgeschrieben hat. Kann ich gegen den Arzt vorgehen, oder entzieht ihn der Zusatz auf der Verordnung wirksam aus der Haftung ? Der Schaden beträgt ca 1100 Euro.

PLZ: 123..

Pseudonym: Quietsche63

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 11. November 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JADer Vermerk weist nur auf die Versorgung mit der Brille auf den verkürzten Weg der versorgung hin. Es stellt keine Einschränkung dar.*Steffens, Karl-Heinz
PLZ: 14193
Tel.: (030)79 78 26 06
29.10.2010
16:13:16

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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