Fall: Brillenverordnung / Arzthaftung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ein Augenarzt stellt mir nach unkomplizierter Refraktion eine Brillenverordnung aus. Der Zusatz auf Verordnung : "Bitte Nachrefraktion" wird von mir und leider auch vom Optiker übersehen.
Die angefertigte Brille entspricht den verordneten Werten, jedoch kann der ich nicht scharf sehen, da der Arzt u.a. in der Achse einen um 8 Grad von der Realität abweichenden Wert aufgeschrieben hat.
Kann ich gegen den Arzt vorgehen, oder entzieht ihn der Zusatz auf der Verordnung wirksam aus der Haftung ?
Der Schaden beträgt ca 1100 Euro.
PLZ: 123..
Pseudonym: Quietsche63
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 11. November 2010
| Alle Bewertungen: |
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Vermerk weist nur auf die Versorgung mit der Brille auf den verkürzten Weg der versorgung hin. Es stellt keine Einschränkung dar.* | Steffens, Karl-Heinz PLZ: 14193 Tel.: (030)79 78 26 06 | 29.10.2010 16:13:16 |
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