Fall: Arzthaftung?
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Freitag abend erlitt ich einen retinalen Arterienverschluß des re. Auges (war mir zu diesem Zeitpunkt als Laie aber nicht bewußt). Anruf bei Augenarzt: Trotz Hinweis auf den Sehverlust erst Termin Dienstag. (Bei solchen retinalen Arterienveerschlüssen muß sofort gehandelt werden, nach ein paar Tagen sind die Erfolgsaussichten, das Gerinnsel aufzulösen, nur noch sehr gering!)
Arzt will mich Dienstag überweisen zur UNTERSUCHUNG in eine Tagesklinik, Termin erst darauffolgende Woche. Auf meine Bitte hin dann eine Überweisung in die Uni-Augenklinik, wo die Diagnose gestellt wurde. Der Arzt wußte aber worum es sich handelte, denn er schrieb auf die Überweisung: "Embolie".
Bei frühzeitiger Überweisung in die Uni-Augenklinik mit Einleitung einer Infusionsbehandlung hätte vielleicht das Augenlicht des re. Auges erhalten werden können.
PLZ: 614..
Pseudonym: Bonni
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 22. Dezember 2009
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| JA* | überwiegend* | JA | In jedem Fall einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.* | Alexander P. Taubitz PLZ: 50670 Tel.: 022199222333 | 08.12.2009 22:48:21 |
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