Fall: Unterlassene Hilfeleistung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Plötzlich teilweiser Sehausfall rechtes Auge. Persönl. In Augenarztpraxis um Termin gebeten. Termin erst 2 1/2 Monate später durch Schwester. Nach 1 Woche(Ausfallersch. nahm zu) zum Hausarzt. Sofort Überw. Zum AA. Dort Riß in der Netzhaut diagnostiziert. Sofort OP. Meine Annahme: Durch zeitl. Verzögerung größerer Folgeschaden(Sehausfall). MfG.

PLZ: 504..

Pseudonym: Durchsicht

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 28. Januar 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JA Koppmann, Iris
PLZ: 50677
Tel.: (0221) 2 57 31 53
19.01.2010
14:41:24
JA*überwiegend*JADer Vorfall müsste arzthaftungsrechtlich von einem Anwalt überprüft werden.*Alexander P. Taubitz
PLZ: 50670
Tel.: 022199222333
14.01.2010
09:56:20
NEIN*      -JAOhne Sachverständigen kaum zu lösen. Am besten Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen. Vorher klären, ob dieser Kollege in der Regel Ärzte bzw. deren Versicherungen oder Patienten vertritt.*Wolf, Peter
PLZ: 51375
Tel.: 0214 850 1 850
19.01.2010
17:34:25
NEIN*      -NEIN Hübner, Michael
PLZ: 52070
Tel.: 0241508067
17.01.2010
10:39:39
JA*überwiegend*JARechtsprüfung durch Anwalt ratsam*Vollmari, Detlef
PLZ: 49074
Tel.: 054121278
14.01.2010
10:51:53
JA*kostendeckend*NEINSchlichtungsstelle bei der Ärztekammer einschalten!*Bauer, Christine
PLZ: 18435
Tel.: 03831390396
14.01.2010
10:35:11

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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