Fall: Unterlassene Hilfeleistung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Plötzlich teilweiser Sehausfall rechtes Auge. Persönl. In Augenarztpraxis um Termin gebeten. Termin erst 2 1/2 Monate später durch Schwester. Nach 1 Woche(Ausfallersch. nahm zu) zum Hausarzt. Sofort Überw. Zum AA. Dort Riß in der Netzhaut diagnostiziert. Sofort OP.
Meine Annahme:
Durch zeitl. Verzögerung größerer Folgeschaden(Sehausfall). MfG.
PLZ: 504..
Pseudonym: Durchsicht
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 28. Januar 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | kostendeckend* | JA | Koppmann, Iris PLZ: 50677 Tel.: (0221) 2 57 31 53 | 19.01.2010 14:41:24 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Vorfall müsste arzthaftungsrechtlich von einem Anwalt überprüft werden.* | Alexander P. Taubitz PLZ: 50670 Tel.: 022199222333 | 14.01.2010 09:56:20 |
| NEIN* | - | JA | Ohne Sachverständigen kaum zu lösen. Am besten Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen. Vorher klären, ob dieser Kollege in der Regel Ärzte bzw. deren Versicherungen oder Patienten vertritt.* | Wolf, Peter PLZ: 51375 Tel.: 0214 850 1 850 | 19.01.2010 17:34:25 |
| NEIN* | - | NEIN | Hübner, Michael PLZ: 52070 Tel.: 0241508067 | 17.01.2010 10:39:39 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Rechtsprüfung durch Anwalt ratsam* | Vollmari, Detlef PLZ: 49074 Tel.: 054121278 | 14.01.2010 10:51:53 |
| JA* | kostendeckend* | NEIN | Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer einschalten!* | Bauer, Christine PLZ: 18435 Tel.: 03831390396 | 14.01.2010 10:35:11 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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