Fall: nasen op
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
habe eine nasen op durchführen lassen ästetisch und gesundheitlich kann noch immer nicht richtig durch die nase atmen trotz 2.operation der höcker ist zwar weg aber die nase ist an einigen stellen taub.
PLZ: 121..
Pseudonym: volkan86
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 27. Juli 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Sehr geehrter Rechtssuchender, das Schwierigste im Prozess ist das Beibringen des erforderlichen Beweises. Zwar haben Sie das Recht, in Ihre Krankenakten Einsicht zu nehmen, die Frage ist allerdings, was Sie dort vorfinden, nachdem Ihr Arzt von Ihrer Bitte um Einsichtnahme erfahren hat.Bevor Sie also rechtliche Schritte erwägen, sollten Sie sich um die gutachterliche Stellungnahme eines unabhängigen Arztes bemühen. Ich rate allerdings von der Hinzuziehung eines Arztes der ärztlichen Schlichtungsstelle ab. Sinnvoller halte ich die Befragung eines Arztes des medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse. Wenn dieser das Vorliegen eines groben ärztlichen Fehlers bestätigt, sollten Sie zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. Dazu stünde ich dann gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen S. Herfurth - Schmidt* | Herfurth-Schmidt, Stefanie PLZ: 12099 Tel.: 030 694 427 7 | 14.07.2011 09:56:05 |
| JA* | überwiegend* | JA | Bei der OP kommt es auf die aufklärung an. Wie wurden Sie aufgeklärt und wie umfassend. Bei der Taubheit kann es sein, dass durch die Spritze ein Nerv getroffen wurde. Ich hatte auch schon eine Nasen-OP, alles lief super nach der ersten OP: Man benötigt auch die Krankenunterlagen vom Behandler. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Steffens Rechtsanwalt Habelschwerdter Allee 27 14195 Berlin* | Steffens, Karl-Heinz PLZ: 14193 Tel.: (030)79 78 26 06 | 14.07.2011 10:35:56 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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