Fall: Ärztepfusch
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Guten Tag,ich hab da mal eine Frage ich wurde 2006 von einem arzt operiert und der hat gefuscht wodurch ich 5 wochen später einen blutsturz hatte und viel blut verloren hab!
es war ein schwangerschaftsabbruch und der arzt hat auch bei der nachuntersuchung 3 wochen später gesagt es wäre alles ok was es nicht war denn er hatte etwas in der gebärmutter vergessen was den blutsturz nach 5 wochen ausgelöst hat und eine not-op stattfinden musste! kann man dagegen heute also 6 jahre später noch angehen?
PLZ: 304..
Pseudonym: juli
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 30. Januar 2012
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| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Der Kunde sollte aus folgenden Gründen einen Anwalt konsultieren: 1. Die Frage der Verjährung wäre zu prüfen. Etwaige Ersatzansprüche wären grundsätzlich nach 3 Jahren verjährt, hier also per 31.12.2009. Aber: Zu prüfen wäre, ob der Kunden und wann Kenntnis von Umständen erlangt hat, die auf einen möglichen Behandlungsfehler hindeuten, wobei auf die Kenntnis vom wesentlichen Verlauf der Behandlung abzustellen ist. 2. Es wären die Behandlungsunterlagen zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler pp. vorliegt oder ob ein schicksalsbedingter Verlauf vorliegt. 3. Die Eintrittspflicht eines etwaigen Rechtsschutzversicherers wäre zu prüfen.* | Wirbuleit, Thomas PLZ: 31789 Tel.: 05151 673 63 | 20.01.2012 14:26:27 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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