Fall: Arzt nach 6 Jahren verklagen


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich hatte Zysten meine Frauenärztin sagte das sie ganz klein wären und durch Endoskopie abgesaugt werden können,dem war leider nicht so. Am nächsten Tag war ich im Krankenhaus und da stellte man fest das die eine schon Faustdick und die andere Mandarin groß war. Das Ende vom Lied war das sie mir beide Eileiter entfernen mußten und ich dadurch nur Künstlich Schwanger werden kann.

PLZ: 385..

Pseudonym: Jk31

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 24. November 2009

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*      -JADie Verjährung könnte ein Hindernis sein, daß ist aber zu prüfen. Ansonsten hört es sich an als könnte eine Klage Erfolg haben.*Urban, Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
12.11.2009
02:10:19
JA*      -JA Kraft, Tobias
PLZ: 44149
Tel.: 0231-967877-29
12.11.2009
13:28:49
JA*      -JAVerjährung und Vorliegen eines Behandlungsfehlers müssten geprüft werden. Aufgrund Ihrer Angaben ist leider keine genauere Aussage möglich. Unbedingt einen im Arzthaftungsrecht spezialiserten Anwalt aufsuchen.*Alexander P. Taubitz
PLZ: 50670
Tel.: 0221-99222333
11.11.2009
16:13:55
JA*überwiegend*JAOhne RA erfahrungsgemäß kein Weiterkommen*Peter Muth
PLZ: 67593
Tel.: 06244909214
24.11.2009
11:06:29
JA*überwiegend*JA Beer Irina
PLZ: 93413
Tel.: 099719967878
24.11.2009
20:50:43
JA*      -NEINSollte ein Behandlungsfehler vorliegen, haben Sie Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. Der Beginn der Verjährungsfrist ist an die Kenntnis des Bestehens der Forderung geknüpft.*Tatjana Knaths
PLZ: 80336
Tel.: 089-32602832
13.11.2009
15:40:03

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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