Fall: Arzt nach 6 Jahren verklagen
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Ich hatte Zysten meine Frauenärztin sagte das sie ganz klein wären und durch Endoskopie abgesaugt werden können,dem war leider nicht so. Am nächsten Tag war ich im Krankenhaus und da stellte man fest das die eine schon Faustdick und die andere Mandarin groß war. Das Ende vom Lied war das sie mir beide Eileiter entfernen mußten und ich dadurch nur Künstlich Schwanger werden kann.
PLZ: 385..
Pseudonym: Jk31
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 24. November 2009
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | - | JA | Die Verjährung könnte ein Hindernis sein, daß ist aber zu prüfen. Ansonsten hört es sich an als könnte eine Klage Erfolg haben.* | Urban, Harald PLZ: 17252 Tel.: 0398332500 | 12.11.2009 02:10:19 |
| JA* | - | JA | Kraft, Tobias PLZ: 44149 Tel.: 0231-967877-29 | 12.11.2009 13:28:49 | |
| JA* | - | JA | Verjährung und Vorliegen eines Behandlungsfehlers müssten geprüft werden. Aufgrund Ihrer Angaben ist leider keine genauere Aussage möglich. Unbedingt einen im Arzthaftungsrecht spezialiserten Anwalt aufsuchen.* | Alexander P. Taubitz PLZ: 50670 Tel.: 0221-99222333 | 11.11.2009 16:13:55 |
| JA* | überwiegend* | JA | Ohne RA erfahrungsgemäß kein Weiterkommen* | Peter Muth PLZ: 67593 Tel.: 06244909214 | 24.11.2009 11:06:29 |
| JA* | überwiegend* | JA | Beer Irina PLZ: 93413 Tel.: 099719967878 | 24.11.2009 20:50:43 | |
| JA* | - | NEIN | Sollte ein Behandlungsfehler vorliegen, haben Sie Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. Der Beginn der Verjährungsfrist ist an die Kenntnis des Bestehens der Forderung geknüpft.* | Tatjana Knaths PLZ: 80336 Tel.: 089-32602832 | 13.11.2009 15:40:03 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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