Fall: Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Teilsorgerecht


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Ex Mann und ich sind seit 6 Jahren getrennt seit 2006 gesc hieden er hat sich jahrelang kaum um unser Kind gekümmert hat sogar geklagt sie nur alle 4 Wochen zu sehen obwohl ich den Umgang alle 2 wochen wollte. Er ist wieder verheiratet und seit diesem Jahr holt er sie alle 2 Wochen er ist aber auch 200 KM weggezogen und wir können nicht mehr miteinander reden habe in den letzten Jahren alles versucht Telefonate Treffen Gespräche keine Chance im Gegenteil er manipuliert unsere Tochter und jetzt ist er sogar so weit gegangen das er der Schule ein Fax schickte wo er sagte er würde von mir keine Infos bekommen und er möchte gerne wissen wie seineTochter steht dann hat er noch ein zweistündiges Telefonat mit der Lehrerin geführt die Schule hat ihn noch nie zu gesicht bekommen er hat sich noch gekümmert damit nicht weitere Einmischungen und vor allem damit meine Tochter und ich mal Ruhe und Frieden finden wollte ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie dasTeilsorgerecht für Schule Behörden und Gesundheit haben wie sehen sie hier die Aussichten?

PLZ: 531..

Pseudonym: Pandora

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 3. Juni 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAZum einen denke ich, dass hier anwaltliche Beratung dazu führt, dass über den zukünftigen Umgang mit dem Sorgerecht eine Einigung erzielt werden kann. Zudem könnte diese auch weitere Informationen mit sich bringen, die dann doch zum Stellen eines Sorgerechtsantrags ausreichen. Ich würde hier auch einmal daran denken, eine Mediation in Erwägung zu ziehen. Diese spart Kosten und Nerven.*Jovy, Anke-Jonna
PLZ: 50674
Tel.: 022158937799
21.05.2010
12:53:59
JA*kostendeckend*JAMit anwaltlicher Hilfe lässt sich immer besser argumentieren. Wir sind Fachanwälte.*Ilhan, Cem
PLZ: 56068
Tel.: 02619115330
25.05.2010
11:03:06
JA*kostendeckend*JAEin Sorgerechtsantrag bei Gericht zu stellen lohnt sich meistens schon, weil dann Dinge, die die Ex-Partner untereinander nicht klären können, einer Lösung zugeführt werden. Wenn Sie aber mit Ihrem Ex-Mann gemeinsames Sorgerecht haben, darf er sich auch in der Schule erkundigen. Sich in der Vergangenheit nicht gekümmert zu haben, dürfte allein aber für einen Sorgerechtsentzug nicht ausreichen.*Bauer, Christine
PLZ: 18435
Tel.: 03831390396
21.05.2010
11:35:19

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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