Fall: Familenzusammenführung - Kindernachzug -
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Mein Freund ist Türke .
Sein Sohn ist schon 17 jahre und möchte nach Deutschland . § 32 AufentG Abs 2
deutsch Kenntnisse A 1
welche Möglichkeiten habe ich über die 2. Altanative des § 32 AufenfG ihm zu helfen .
Wo kann ich etwas dazu nachlesen ?
Wie weise ich nach das der junge sich integrieren ( einfügen kann )kann in Deutschland ?
newsclick.de - Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger ...
17-Jähriger darf nicht zu seiner Familie
Türke will Frau und Kinder nach Salzgitter holen ? Ausländerbehörde zweifelt an Integrationsfähigkeit des Sohns
Von Ingo Kugenbuch
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Mithat Karabayir lebt seit 1973 in Salzgitter. Anfang des Jahres hat der Türke zum zweiten Mal geheiratet und wollte nun Frau und Kinder nach Deutschland holen. Frau Ese und Tochter Dilek durften kommen. Sein 17-jähriger Sohn Mustafa aber muss in der Türkei bleiben.
Woher weiß man, ob sich ein junger Ausländer in Deutschland integrieren kann? An dieser Frage hängt die Entscheidung der Ausländerbehörde der Stadt Salzgitter. "Die Stadt sagt, die Integration von Mustafa ist unmöglich", sagt Günter Wingerning, der sich der Familie Karabayir als Integrationspate angeboten hat. "Was aber ist schon unmöglich?"
Der gesetzliche Rahmen für Mustafas Weg nach Deutschland ist klar. Nach Paragraph 32 des Aufenthaltsgesetzes hat er mit seinen 17 Jahren schlechtere Karten als seine 15-jährige Schwester Dilek. Kinder, die älter als 16 sind, dürfen nur zu ihrer Familie nach Deutschland:
wenn sie die deutsche Sprache beherrschen oder
gewährleistet erscheint, dass sie sich auf Grund ihrer "bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse" in Deutschland "einfügen können".
Auch wenn es Bundesrecht ist ? entscheiden muss die lokale Ausländerbehörde, teilt das Bundesinnenministerium auf Anfrage mit.
Bei der Sprache fällt Mustafa klar durch. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz fordert, dass der junge Türke Deutsch auf dem "fortgeschrittenen Kompetenzniveau" beherrscht. Mustafa schafft nach Einschätzung der deutschen Botschaft in Ankara aber nur eine "elementare Sprachverwendung".
Das würde nichts machen, wenn ihm die Ausländerbehörde eine positive Integrationsprognose attestieren könnte. Das aber tut sie nicht. "Er ist in einem kleinen Dorf in Anatolien aufgewachsen", sagt Dezernent Ekkehard Grunwald auf Nachfrage. "Da sind wir in Sorge, ob die Integration möglich ist." ? "Von wegen Dorf", sagt Wingerning. Mustafa stamme auch nicht aus Anatolien. "Er ist in der Weltstadt Ankara aufgewachsen und zur Schule gegangen." Die Behörde habe nicht einmal nachgefragt, ärgert sich Wingerning. Grunwald sieht das anders: "Die Beweislast liegt beim Betroffenen." Mustafa müsse zeigen, dass er integrationsfähig sei.
Beweise, die zeigen sollen, dass sich Mustafa in Deutschland integrieren könne, hat Wingerning dem Verwaltungsgericht Berlin vorgelegt. Dort hat der junge Türke gegen die Bundesrepublik geklagt.
So verdiene Mithat Karabayir genug für seine Familie und habe in Hallendorf eine große Wohnung. "Der schuftet seit 1973 in der Hütte und hat immer seine Steuern bezahlt. Er will kein Geld vom Staat", sagt Wingerning. Für Mustafa habe er alles eingefädelt, sagt er ? und legt Bescheinigungen vor:
von der Agentur für Integrations- und Kulturlotsen, die bestätigt, dass sie Mustafa "soziale und schulische Unterstützung geben" will,
von der Oskar-Kämmer-Schule, die zusichert, dass Mustafa "jederzeit" zu einem Deutsch-Intensivkursus angemeldet werden kann,
schließlich von der Stadt Salzgitter selbst, deren Integrationsbeauftragter bestätigt, "dass es in Salzgitter Einrichtungen, Vereine und Institutionen gibt, die zugewanderte Neubürger bei der Integration in unsere Stadt unterstützen".
Irgendwann im nächsten Jahr wird das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, ob Mustafa nach Salzgitter kommen darf ? auch wenn er dann schon 18 sein sollte. Durch die Klage bleibt die Frist gewahrt.
PLZ: 382..
Pseudonym: Donnerschlag
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 20. April 2010
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