Fall: Scheckfälschung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Mir wurde ein Scheck ein gereicht (Barscheck auf meinen Namen, den die Bank an der Kasse als "in Ordnung" ausgezahlt hat. Jetzt im Nachhinein will
die Bank das eingelöste Geld zurück und behauptet nach Wochen, daß der Scheck nicht in Ordnung wäre.Ich habe aber im Gesetzestext gelesen, daß die b ank pflichtig ist, wenn der Scheck einmal ausbezahlt wurde als Barscheck.
Ich habe den Scheck mit der Post bekommen und war nach allen Anzeichen
der Meinung, daß es sich um meinen Arbeitgeber handelt und habe ihn eingelöst.
PLZ: 821..
Pseudonym: Dezember
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 5. April 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Zunächst einmal ist zu prüfen, weshalb die Bank den Scheck nun im Nachhinein anzweifelt. Erst danach kann man abschließend beurteilen, ob überhaupt Ansprüche der Bank bestehen können.* | Hacker Tomas PLZ: 80639 Tel.: 0891307900 | 24.03.2010 18:39:46 |
| NEIN* | - | JA | die Vorlegung eines falschen Schecks hat automatisch einen strafrechtlichen Bezug. deswegen sollte der Klient sich dringend anwaltlich beraten lassen.* | Moser, Michael R. PLZ: 81547 Tel.: 089 62 05 10 0 | 26.03.2010 08:19:58 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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