Fall: Bauaufsichtliche Rohbauabnahme rechtssicher?
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
6 Monate nach der offiziellen Rohbauabnahme durch die Bauaufsicht
hat die Bauaufsicht zusätzliche Nachweise verlangt.
Wie rechtssicher ist ein überprüfter
und bestätigter Bauzustand zum Zeitpunkt der offiziellen Abnahme ?
PLZ: 605..
Pseudonym: YGolf
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 29. März 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | kostendeckend* | JA | Unter der Empfehlung, den Rechtsweg zu beschreiten ist hier die Empfehlung zu verstehen, zunächst den Sachverhalt zu erforschen, weil geprüft werden muß, warum die Bauaufsicht zusätzliche Nachweise verlangt hat. Geht es um bekannte Dinge oder um Tatsachen, die sich nach der Rohbauabnahme herausgestellt haben. Welche Qualität haben die den zusätzlich geforderten Nachweisen zugrunde liegenden Merkmale. Geht möglicherweise eine Gefährdung davon aus oder könnte man die Nachofrderung als Schikane einstufen? Eine Erfolgsaussicht kann vor dieser Prüfung nicht attestiert werden. Leider geht es nicht weiter, wenn dieser Punkt nicht angeklickt ist. Das macht keinen Sinn.* | Herr, Barbara PLZ: 65779 Tel.: 06195 97 71 57 | 17.03.2011 10:22:08 |
| NEIN* | - | JA | Der Sachverhalt ist weiter zu konkretisieren, um eine Rechtsberatung erteilen zu können.* | Buschle, Christian PLZ: 65779 Tel.: 06195 97 66 37 | 17.03.2011 09:36:31 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Neuser, Timo PLZ: 65812 Tel.: 06195 9 75 49 85 | 17.03.2011 15:45:41 | |
| NEIN* | - | JA | Um Ihre Frage abschließend klären zu können, fehlen noch wichtige Informationen, insbesondere, worauf sich die zusätzlich geforderten Nachweise beziehen.* | Müller-Schultz, Lydia PLZ: 35510 Tel.: 060337482 96 | 17.03.2011 13:06:14 |
| NEIN* | - | JA | Anhand der derzeit vorliegenden Informationen ist uns eine fundierte rechtliche Beratung leider nicht möglich. Hierfür müssten zunächst einmal noch einige Fragen geklärt werden. So z.B. ob es sich vorliegend um Privatbaurecht handelt, ob die baulichen Standarts eingehalten wurden, ob nachträglich noch Veränderungen vorgenommen wurden? Grds. ist die Rohbauabnahme Teil der bauaufsichtlichen Bauabnahme und damit eine gesetzliche Auflage. Liegt diese hier schrifltich vor, ist die Auflage zunächst erfüllt. Mit der Rohbauabnahme gilt der Rohbau als fertig gestellt und der Bau kann bis zur Schlussabnahme weitergeführt werden. Um Ihnen konkret weiterhelfen zu können, rate ich Ihnen jedoch dringend dazu einen Anwalt aufzusuchen.* | RAe Wimber, Feyh und Kollegen PLZ: 63868 Tel.: 06022200351 | 17.03.2011 08:48:56 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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