Fall: Bauaufsichtliche Rohbauabnahme rechtssicher?


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: 6 Monate nach der offiziellen Rohbauabnahme durch die Bauaufsicht hat die Bauaufsicht zusätzliche Nachweise verlangt. Wie rechtssicher ist ein überprüfter und bestätigter Bauzustand zum Zeitpunkt der offiziellen Abnahme ?

PLZ: 605..

Pseudonym: YGolf

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 29. März 2011

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JAUnter der Empfehlung, den Rechtsweg zu beschreiten ist hier die Empfehlung zu verstehen, zunächst den Sachverhalt zu erforschen, weil geprüft werden muß, warum die Bauaufsicht zusätzliche Nachweise verlangt hat. Geht es um bekannte Dinge oder um Tatsachen, die sich nach der Rohbauabnahme herausgestellt haben. Welche Qualität haben die den zusätzlich geforderten Nachweisen zugrunde liegenden Merkmale. Geht möglicherweise eine Gefährdung davon aus oder könnte man die Nachofrderung als Schikane einstufen? Eine Erfolgsaussicht kann vor dieser Prüfung nicht attestiert werden. Leider geht es nicht weiter, wenn dieser Punkt nicht angeklickt ist. Das macht keinen Sinn.*Herr, Barbara
PLZ: 65779
Tel.: 06195 97 71 57
17.03.2011
10:22:08
NEIN*      -JADer Sachverhalt ist weiter zu konkretisieren, um eine Rechtsberatung erteilen zu können.*Buschle, Christian
PLZ: 65779
Tel.: 06195 97 66 37
17.03.2011
09:36:31
JA*kostendeckend*JA Neuser, Timo
PLZ: 65812
Tel.: 06195 9 75 49 85
17.03.2011
15:45:41
NEIN*      -JAUm Ihre Frage abschließend klären zu können, fehlen noch wichtige Informationen, insbesondere, worauf sich die zusätzlich geforderten Nachweise beziehen.*Müller-Schultz, Lydia
PLZ: 35510
Tel.: 060337482 96
17.03.2011
13:06:14
NEIN*      -JAAnhand der derzeit vorliegenden Informationen ist uns eine fundierte rechtliche Beratung leider nicht möglich. Hierfür müssten zunächst einmal noch einige Fragen geklärt werden. So z.B. ob es sich vorliegend um Privatbaurecht handelt, ob die baulichen Standarts eingehalten wurden, ob nachträglich noch Veränderungen vorgenommen wurden? Grds. ist die Rohbauabnahme Teil der bauaufsichtlichen Bauabnahme und damit eine gesetzliche Auflage. Liegt diese hier schrifltich vor, ist die Auflage zunächst erfüllt. Mit der Rohbauabnahme gilt der Rohbau als fertig gestellt und der Bau kann bis zur Schlussabnahme weitergeführt werden. Um Ihnen konkret weiterhelfen zu können, rate ich Ihnen jedoch dringend dazu einen Anwalt aufzusuchen.*RAe Wimber, Feyh und Kollegen
PLZ: 63868
Tel.: 06022200351
17.03.2011
08:48:56

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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