Fall: Anbau an vorhandenes Gebäude
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: unser Nachbar hat eine Baugenehmigung für eine Grenzanbaumaßnahme ohne meine Zustimmung erhalten. Ich und unser Miteigentümer hatten Widerspruch wegen zu erwartender Verschattung des Grundstücks eingelegt. Hinweis der Bauaufsicht: Eine Beeinträchtigung für Sie ist nicht gegeben, da auf Ihrem Grundstück in dieser Tiefe eine Wohnbebauung vorhanden ist (was richtig ist - die Wohnbebauung unsererseits befindet sich aber nicht auf der Seite des Bauvorhabens).
PLZ: 643..
Pseudonym: flo1990
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 31. Januar 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Es sind noch weitergehende Informationen erforderlich wie z.B., ob es einen Bebauungsplan gibt, wie Nachbarbebauungen gestaltet sind, u.s.w.,* | Buschle, Christian PLZ: 65779 Tel.: 06195 97 66 37 | 18.01.2011 15:05:24 |
| NEIN* | - | JA | Anhand der derzeit vorhandenen Informationen kann keine konkrete Einschätzung über die Erfolgsaussichten einer evtl. einzureichenden Klage gemacht werden. Hierfür wäre es zunächst erforderlich persönlich mit den entsprechenden Unterlagen bei einem Rechtsanwalt vorstellig zu werden. Wir verfügen über einen Baurechtsexperten der Ihnen in einem persönlichen Rechtsberatungsgespräch nach Durchsicht aller Dokumente sicherlich die Erfolgsaussichten in obiger Angelegenheit erörtern kann. Über die hierfür anfallenden Kosten können Sie sich gerne telefonisch bei uns informieren.* | RAe Wimber, Feyh und Kollegen PLZ: 63868 Tel.: 06022200351 | 18.01.2011 15:57:41 |
| NEIN* | - | JA | Der Sachverhalt ist zu kurz geschildert. Wie ist es zu verstehen, dass ihre Wohnbebauung nicht auf der Seite des Bauvorhabens ist? Am Besten ist es, wenn man Bilder oder einen Lageplan hat. Ich gehe davon aus, dass es sich bei ihnen um ein Mehrfamilienhaus handelt. Bei Interesse kontaktieren sie uns bitte . MfG Ralf S. Prause Rechtsanwalt* | Prause, Ralf PLZ: 55271 Tel.: 06136 760 083 0 | 19.01.2011 12:00:46 |
| NEIN* | - | JA | Frage kann nicht abschließend beurteilt werden. Ggf. exisitiert ein Bebauungsplan, in dem die Abstandsflächen geregelt sind. Sofern das Gebiet nicht überplant ist, könnte die geplante Bebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig sein. Im Wesentlichen ist dafür relevant, ob das gepkante Vorhaben als Fremdkörper erscheint. Hierbei wäre allerdings das Gebot der Rücksichtnahme zu prüfen.* | Nolting, Thomas PLZ: 26689 Tel.: 04489942582 | 18.01.2011 12:01:34 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es fehlen Details, aber Sie müssen klagen, wenn Sie Ihre Chancen nutzen wollen. Wie gut die sind, ist nach Ihrer Schilderung nicht zu beurteilen.* | Urban Harald PLZ: 17252 Tel.: 0398332500 | 25.01.2011 22:20:28 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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