Fall: Gewerbe im Naturschutzgebiet


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich möchte einen Bootsverleih in einem Naturschutzgebiet eröffnen. Natürlich soll das zu verleihende Boot keinen Benzinmotor besitzen sondern einen Elektromotor. Dieses Boot mit Elekrtromotor ist so motoriesiert, das ihn jeder ohne Bootsführerschein fahren darf (also kein Rennboot ;) ). Auf meine Anfrage bei der Stadt hatte ich sofort die Aussage erhalten, das die Stadt mir dies nicht genehmigt, da sie prinzipiell nichts im Naturschutzgebiet genehmigen. Muß ich das wirklich so hin nehmen und meine Existenzgründung vergessen oder habe ich noch Möglichkeiten?

PLZ: 813..

Pseudonym: M@rkus

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 11. Februar 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JADie Aussage der Stadt, prinzipiell nichts in einem Naturschutzgebiet zu genehmigen, kann so pauschal nicht hingenommen werden, da die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens von zahlreichen Detailfragen abhängt, weshalb auch die Konsultation eines Anwalts unbedingt zu empfehlen ist.*Leissle, Andreas
PLZ: 82166
Tel.: 089 89 86 05 51
31.01.2011
09:45:21

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.