Fall: Stellplatz steht mir zu oder nicht mehr?
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich habe 1999-2000 ein Dachgeschoß neu erschaffen, als eine neue Wohneinheit bzw. ausgebaut,
aber von den anderen Eigentürmen, eines damals 5 MFH (jetzt 6 MFH) über die Teilungserklärung
ein Verzicht für den Stellplatz unterschrieben. Damit ich das Dach Ausbauen durfte, sonst hätte ich von den anderen Eigentümern keine Unterschrift beim NOTAR bekommen, für den Erwerb der DG-Wohnung, also könnt man hier auch auf Bedrägnis und ausnutzten meiner Situation plädieren, da ich unbedingt die DG-Whg. kaufen wollte.
Endeffket, besteht weder eine Garage noch ein Stellplatz, für meine ausgebaute Dachgeschoß-Wohnung, zu.
Da ich damals vom Bauamt, als Vorlage bekam, dass zumindest ein Stellplatz Pflicht wäre und keine Hindernis oder sonstige Schwierigkeiten
für andere Eigentümer entstehen würde, bei Errichtung eines Stellplatzes auf dem Gemeinschaftsgrundstück,
da die vom Bauamt selber vor Ort dieses Überprüft und gemessen haben, so wollte ich damals nicht gerichtlich dagegen angehen, weil ich den Nachbarschaftlichen Frieden pflegen statt unsanft zu Beenden.
Aber es stellt sich jetzt heraus, das ohne Stellplatz(o. ohne Garage) diese Wohnung schwer zu erreichen ist, da die Nebenstraßen untersagen
zu Parken, wegen Privatweg, sogar mit Hinweisschildern und somit das Parken in der Gegend für mich und meine Familie erheblich erschwert wurde,
dazu sogar eine Wertminderung.
Zur Info, ich habe 2 Kinder und es ziemlich gefährlich dazu, die Kinder an der Hauptstraße raus zulassen, wenn ich dort Parken muss, obwohl ein Stellplatz
Diese Gefahr ausgrenzt, da sich daß Gemeinschaftsgrundstück nicht an der Hauptstraße befindet und eingezäunt ist.
Mein Frage, kann ich nach fast 9 Jahren gerichtlich dagegen angehen, um die Teilungserklärung anfechten und nichtig machen bzgl. meiner Unterschirift
Für den Verzicht des Stellplatzes in der Teilungserklärung, der eigentlich mir zustehen würde nach §51 der NRW BauO?
PLZ: 448..
Pseudonym: CoreSpec
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 19. Februar 2010
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