Fall: Hauskauf
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Hauskauf April 2010
Einfamilienhaus zu wohnzwecken im Notar -Vertrag festgehalten!
Vom Makler wurde uns bei der Besichtigung zugesichert,das man anbauen kann!
Bauantrag für eine Veranda und ein Carport
wurde abgelehnt...da es sich um ein Garten-Grundstück handele und wohnen dürften wir dort auch nicht,wir werden dort geduldet!
Das hat uns der Verkäufer und der Makler verschwiegen,obwohl sie es wußten,das wir dort einziehen!
Der Makler ist telefonisch,per E-Mail,SMS nicht mehr zu erreichen!
Wir haben also ein Grundstück erworben,wo wir nicht wohnen und nicht bauen dürfen!
PLZ: 388..
Pseudonym: Bibi
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 21. Dezember 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Sie könnten vom Verkäufer und/oder Makler getäuscht worden sein, so daß der Grundstückskaufvertrag ggf. angefochten werden könnte. Nur eine schnelle qualifizierte anwaltliche Prüfung der Erfolgsaussichten kann Ihnen hier weiterhelfen.* | Gröschler, Steffen PLZ: 06493 Tel.: (039484)22 35 | 08.12.2010 17:49:30 |
| JA* | absolut* | JA | Angesichts des Streitwerts und der wirtschaftlichen Bedeutung sollten Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.* | Mittelberg, Claus PLZ: 48429 Tel.: 059718001157 | 07.12.2010 20:11:19 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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