Fall: Hauskauf


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Hauskauf April 2010 Einfamilienhaus zu wohnzwecken im Notar -Vertrag festgehalten! Vom Makler wurde uns bei der Besichtigung zugesichert,das man anbauen kann! Bauantrag für eine Veranda und ein Carport wurde abgelehnt...da es sich um ein Garten-Grundstück handele und wohnen dürften wir dort auch nicht,wir werden dort geduldet! Das hat uns der Verkäufer und der Makler verschwiegen,obwohl sie es wußten,das wir dort einziehen! Der Makler ist telefonisch,per E-Mail,SMS nicht mehr zu erreichen! Wir haben also ein Grundstück erworben,wo wir nicht wohnen und nicht bauen dürfen!

PLZ: 388..

Pseudonym: Bibi

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 21. Dezember 2010

Alle Bewertungen:  
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JASie könnten vom Verkäufer und/oder Makler getäuscht worden sein, so daß der Grundstückskaufvertrag ggf. angefochten werden könnte. Nur eine schnelle qualifizierte anwaltliche Prüfung der Erfolgsaussichten kann Ihnen hier weiterhelfen.*Gröschler, Steffen
PLZ: 06493
Tel.: (039484)22 35
08.12.2010
17:49:30
JA*absolut*JAAngesichts des Streitwerts und der wirtschaftlichen Bedeutung sollten Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.*Mittelberg, Claus
PLZ: 48429
Tel.: 059718001157
07.12.2010
20:11:19

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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