Fall: Abweichung vom Bebauungsplan


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Aus einem neugebauten mit 3 Wohnungen genehmigten Wohnhaus möchte ich 6 Wohnungen machen. Es gibt nur eine Satzung von 1994, in der es heißt : 200m² je Wohneinheit. Das Grundstück hat eine Fläche von 700 m². Das Landratsamt hätte nichts dagegen (wurde bereits abgeklärt). Das Gebäude an sich verändert sich nicht, die Größe bleibt gleich. In der näheren Umgebung befinden sich ebenfalls größere Wohnhäuser mit 9-12-16 Einheiten. Es fehlt nur an der Grundstücksgröße. Eine Befreiung seitens der Gemeinde wurde schon mal abgelehnt. Wie soll man jetzt vorgehen, wenn man die Wohnungen trotzdem ausbauen möchte? Mit was muss ich rechnen?

PLZ: 866..

Pseudonym: 123

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 1. Dezember 2011

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JADer Sachverhalt ist ohne Einsicht in die entsprechenden Unterlagen nicht abschließend zu beurteilen. Es ist nicht klar, ob bereits ein ablehnender Bescheid des Kreises vorliegt. Hiergegen müsste Widerspruch eingelegt werden, soweit noch möglich. Das Einvernehmen der Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden. Rat: Unterlagen anwaltlich prüfen lassen und Vorgehen mit diesem nach Prüfung abstimmen.*Nolting, Thomas
PLZ: 26689
Tel.: 04489942582
30.11.2011
10:00:28

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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