Fall: Abweichung von Bebauungsplan ??


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Fragen: a) wie sieht es mit dem Gleichheitsgrundsatz aus und warum soll sich nur der künftige Bauherr an einen nicht gelebten Bebauungspaln halten??? b) Soll ich den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? Der Fall: ein Bebauungsplan aus den 70igern sah eine ausschließliche gewerbliche, lärmarme Bebauung vor, die außer einer sogenannten "Hausmeisterwohnung" keine Wohnbebauung zulies. Tatsächlich befinden sich aber auf 50% (3 von insgesamt 6 Grundstücken, 2 z.Z. gewerbl. genutzt, 1 unbebaut ) der Bauplan-Flächen überwiegend eine Wohnnutzung (tlw. mit großen freistehenden Ein- bzw. ZweiFH) statt und nur im geringen Maße eine gewerb. Nutzung. Jetzt möchte ein Eigentümer (und ggf. der Nachbar mit dem unbebauten Grundstück) sein Grundstück der gemischten Nutzung (Wohnen und Gewerbe/60%/40%) zuführen was von der Gemeinde mit Hinweis auf den Bebauungs-Plan versagt wird. Auch ein Hinweis auf die vorhandene "Nachbarbebauung" inkl. Ortsbegehung brachte bei den Behördenvertretern keine Einsicht... Meine Fragen: a) wie sieht es mit dem Gleichheitsgrundsatz aus und warum soll sich nur der künftige Bauherr an einen nicht gelebten Bebauungspaln halten??? b) Soll ich den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten?

PLZ: 630..

Pseudonym: Schildbürger

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 19. Januar 2010

Alle Bewertungen:  
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEIN Alexander P. Taubitz
PLZ: 50670
Tel.: 022199222333
05.01.2010
21:25:21
NEIN*      -NEIN Hübner, Michael
PLZ: 52070
Tel.: 0241808067
05.01.2010
17:09:18
NEIN*      -NEIN Urban, Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
07.01.2010
20:07:31

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