Fall: stützmauer
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: wohnen in Sipplingen,Bodensee, unser Haus steht an einem Hang.Für unsere Wohngegend gibt es kein Bebauungsplan. Nach Absprache mit den Nachbarn ,haben wir mit dem Bau von insgesamt 3 Stützmauern begonnen. Die erste an der Grenze mit 1,50 m Höhe, dann ein Weg mit 1m, dann die 2. Stützmauer mit 1m., dann wieder ein Weg 1,50m breit dann die 3. und letzte Stützmauer mit 1,50m. Nun hat sich ein Nachbar beim Bauamt beschwert. Die Sachbearbeiterin war dann auch prompt da. Sie meinte die Hanglage wäre charakteristisch für Sipplingen und wir müssten Ihr einen Plan von unserem Bauvorhaben schicken. Nun meine Frage wenn das Bauamt unser Vorhaben
verbietet - soll ich dagegen klagen? Zumal unser Grundstück von keiner öffentlichen Straße aus einsehbar ist.
PLZ: 783..
Pseudonym: schnuckel
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 14. August 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen
Rechtsforum ausgeschlossen.
