Fall: stützmauer


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: wohnen in Sipplingen,Bodensee, unser Haus steht an einem Hang.Für unsere Wohngegend gibt es kein Bebauungsplan. Nach Absprache mit den Nachbarn ,haben wir mit dem Bau von insgesamt 3 Stützmauern begonnen. Die erste an der Grenze mit 1,50 m Höhe, dann ein Weg mit 1m, dann die 2. Stützmauer mit 1m., dann wieder ein Weg 1,50m breit dann die 3. und letzte Stützmauer mit 1,50m. Nun hat sich ein Nachbar beim Bauamt beschwert. Die Sachbearbeiterin war dann auch prompt da. Sie meinte die Hanglage wäre charakteristisch für Sipplingen und wir müssten Ihr einen Plan von unserem Bauvorhaben schicken. Nun meine Frage wenn das Bauamt unser Vorhaben verbietet - soll ich dagegen klagen? Zumal unser Grundstück von keiner öffentlichen Straße aus einsehbar ist.

PLZ: 783..

Pseudonym: schnuckel

Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 14. August 2010

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